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Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) haben am 13. September 2005 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet.
Diese Website informiert über die Neuregelungen, die ab 1.10.2005 für rund 2,1 Mio. Beschäftigten des Bundes und der Gemeinden gelten. Für die Landesbeschäftigten gelten vorerst die Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT/BAT-O) bzw. Manteltarifvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb/MTArb-O) weiter.
Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) treten auch eine Reihe von Übergangsregelungen in Kraft, die Sie ebenfalls auf dieser Website finden.
Das neue Tarifrecht soll den Ansprüchen an ein modernes, leistungsgerechtes, flexibles und einheitliches Tarifrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gerecht werden. Wesentliche Reforminhalte waren: Vereinfachung, Deregulierung und Transparenz, Abschaffung eines leistungsfernen Bezahlsystems (keine Lebensaltersstufen oder Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr); Einführung zusätzlicher variabler Entgeltbestandteile ab 2007; flexiblere Arbeitszeitregelungen und vieles mehr.
Hier eine Übersicht über die Tarifverträge des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst:
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung Niederschriftserklärungen Anlagen A Anlagen B Ost (VKA) ab 1.07.2006 Ost (VKA) ab 1.07.2007 TV-Meistbegünstigung Tarifvertrag zur sozialen |
Überleitungstarifverträge - Anlage 1 TVÜ-Bund Teil A: - Anlage 1 TVÜ-Bund Teil B: - Anlage 1 TVÜ-Bund Teil C: - Anlage 2 TVÜ-Bund: - Anlage 3 TVÜ-Bund: - Anlage 4 TVÜ-Bund: - Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund: Sonderregelung für besondere Berufsgruppen >>>weiter Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer Tarifvertrag für die Kraftfahrer Tabellen (Pauschalentgelt): Neu eingestellte Kraftfahrer/Innen (West) ab 1. Oktober 2005 Vorhandene Kraftfahrer/Innen Vorhandene Kraftfahrer/Innen |
Auszubildende des öffentlichen Dienstes TVAöD – Besonderer Teil BBiG >>>weiter TVAöD – Besonderer Teil Pflege >>>weiter Übergangsregelungen für Schülerinnen/Schüler in der Praktikantinnen/Praktikanten Tarifvertrag über die vorläufige |
Weitere Informationen
Hinweise zu Grundzügen und Kernpunkten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der Überleitungsregelungen - Informationsschreiben des Bundesinnenministeriums vom 21. März 2005 >>>weiter
Tarifeinigung in Potsdam vom 09.02.2005: Tarifvertrag über die Einmalzahlung abgeschlossen
Rundschreiben Sonderzuwendung 2005 vom 11. April 2005 mit dem Bezugsrundschreiben vom 15. Juli 2003
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