Personal beim Bundeseisenbahnvermögen - BEV

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Das BEV als Personaldienstleister

Das BEV ist der Dienstleister für die zur Deutschen Bahn AG (DB AG) zugewiesenen und beurlaubten Beamtinnen und Beamten, für unsere Ruhestandsbeamtinnen und -beamten sowie für zahlreiche Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich des BEV.

Zuständigkeiten von BEV und DB AG
Damit die Bahnreform quasi „unter dem rollenden Rad“ möglich war, wurden die Beamten und Beamtinnen des unternehmerischen Geschäftsbereichs der früheren Deutschen Bundesbahn im Gründungszeitpunkt der neuen DB AG per Gesetz zur Dienstleistung zugewiesen. Wegen der besonderen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses gingen nicht alle Zuständigkeiten auf die DB AG über.

Rahmenvereinbarungen
Eine Rahmenvereinbarung zwischen Bundeseisenbahnvermögen und Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in dienstrechtlichen Angelegenheiten regelt die grundsätzliche Zusammenarbeit mit der DB AG in Angelegenheiten der zugewiesenen und beurlaubten Beamten.

Personalkostenerstattung für der DB AG zugewiesene Beamte
Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft leistet an das Bundeseisenbahnvermögen für die ihr zugewiesenen Beamten Zahlungen in Höhe der Aufwendungen, die sie für die Arbeitsleistung vergleichbarer, von der Gesellschaft neu einzustellender Arbeitnehmer unter Einbeziehung der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie der betrieblichen Altersversorgung erbringt oder erbringen müsste. Außerdem erstattet sie dem Bundeseisenbahnvermögen anteilige Personalverwaltungskosten.

Beschäftigungsbedingungen für zugewiesene Beamte
Sie finden hier Informationen zum Rechtsinstitut der Zuweisung, zur Rechtsstellung der zugewiesenen Beamten, zur Gestaltung der Laufbahnen, zu den Möglichkeiten der Teilzeit und der Altersteilzeit.

Beschäftigungsbedingungen beurlaubte Beamte
Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen beurlaubt werden und dann als Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, dessen Beschäftigungsbedingungen sich grundsätzlich aus Arbeits- und Tarifvertrag ergeben. Erläuterungen zur flexiblen Beurlaubungspraxis des Bundeseisenbahnvermögens und besondere Hinweise für Beamte, die sich für diesen Weg interessieren, finden Sie hier.

Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
Seit 23.05.2002 besteht erneut für einen Zeitraum von nahezu fünf Jahren die Möglichkeit des Vorruhestandes für Beamte, die im Zuge der Bahnreform der DB AG zugewiesen wurden. Über die Voraussetzungen können Sie sich hier informieren.

Versorgungsdienstleister
Das Bundeseisenbahnvermögen ist Dienstleister für ca. 220 000 Versorgungsempfänger auf dem Gebiet des Beamtenversorgungsrechts.

Hier informieren wir über Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen

- Tarifverträge im Vergleich

...schon der Deutschen Bundesbahn wurde in § 14 des Bundesbahngesetzes eine eigene Tarifhoheit für ihre Arbeitnehmer des Arbeiter- und Angestelltenbereiches zugesprochen.

- Bahnspezifische Besonderheiten Arbeiter

Zwar lehnen sich die Tarifverträge des Bundeseisenbahnvermögens in einer Vielzahl von
Regelungsbereichen an den MTArb und den BAT an, doch ist die Tarifhoheit des BEV keine
"rechtstheoretische" Formel ohne Inhalt >>>weiter

- Bahnspezifische Besonderheiten Angestellte

Auch bei Angestellten finden sich besondere Regelungen in den Tarifverträgen des BEV....  >>>weiter


Tarifverträge im Vergleich

Die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Damit könnte man zuerst an die Anwendung des Manteltarifvertrages Arbeiter (MTArb) und des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) denken.

Jedoch schon der Deutschen Bundesbahn wurde in § 14 des Bundebahngesetzes eine eigene Tarifhoheit für ihre Arbeitnehmer des Arbeiter- und Angestelltenbereichs zugesprochen.

Diese Tarifautonomie wird in § 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen fortgeführt, in dem es ausdrücklich heißt, dass die Vergütungen, Löhne und Arbeitsbedingungen der Angestellten, Arbeiter und Auszubildenen im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens durch Tarifverträge geregelt werden, die mit den zuständigen Gewerkschaften zu schließen sind.

Die Eigenständigkeit der Tarifverträge beim BEV spiegelt sich auch wider in den §§ 1 des MTArb und des BAT, der die Arbeiter und Angestellten des BEV aus deren Tarifhoheit ausdrücklich ausnimmt.

 

 Tarifverträge im Vergleich

 

 Öffentlicher Dienst

 BEV

Angestellte West BAT Angestellte West AnTV >>>zum Download
Angestellte Ost BAT-Ost Angestellte Ost AnTV-Ost >>>zum Download
Arbeiter West MTArb Arbeiter West MT LTV >>>zum Download
Arbeiter Ost MTArb-Ost Arbeiter Ost LTV-O >>>zum Download

 

 

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