Beihilferegelungen in Mecklenburg-Vorpommern

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Haftpflichtversicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Risikolebensversicherung - Zahnzusatzversicherung  -

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Publikationen (u.a. Bücher und eBooks) herunterladen, lesen und ausdrucken können.>>> Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online 


Zur Übersicht von "Rund ums Geld" 

Antragsgrenzen & Fristen
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Beihilfebemessungssätze
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
- Arzneimittel
- Heilpraktiker
- Zahn
- Wahlleistungen
- Aufwendungen im Ausland

Wahlleistungen

Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig.
Dies gilt nicht
- für Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die bisher ergänzend zur Regelung bezüglich stationärer Wahlleistungen versichert waren oder die mit Rücksicht auf das bisher geltende Beihilferecht keinen Anlass zur Versicherung stationärer Wahlleistungen hatten und ohne ihr Verschulden und entgegen ihrer erkennbar gewordenen Absicht aus anderen als finanziellen Gründen
a) keinen oder keinen vollständigen Versicherungsschutz für stationäre Wahlleistungen der
b) keinen oder keinen vollständigen, dem neuen Beihilferecht angepassten Krankenversicherungsschutz unter Ausschluss stationärer Wahlleistungen erhalten können.

Berücksichtigungsfähige Angehörige und Lebenspartner
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Eigenbehalte / Zuzahlungen / Kostendämpfungspauschalen / Belastungsgrenzen
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Pflegebedürftigkeit
- Ambulant
- Stationär
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung / Kur
Vgl. Bund (Kapitel "Rehabilitation und Kurorte gemäß Kurorteverzeichnis")

Vorsorge
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes"

Sonstiges
- Behandlung in Privatkliniken
- Schwangerschaft und Geburt
- Todesfälle
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")


 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.der-oeffentliche-sektor.de © 2024