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Antragsgrenzen & Fristen
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Beihilfebemessungssätze
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
- Arzneimittel
- Heilpraktiker
- Zahn
- Wahlleistungen
- Aufwendungen im Ausland
Wahlleistungen
Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig.
Dies gilt nicht
- für Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die bisher ergänzend zur Regelung bezüglich stationärer Wahlleistungen versichert waren oder die mit Rücksicht auf das bisher geltende Beihilferecht keinen Anlass zur Versicherung stationärer Wahlleistungen hatten und ohne ihr Verschulden und entgegen ihrer erkennbar gewordenen Absicht aus anderen als finanziellen Gründen
a) keinen oder keinen vollständigen Versicherungsschutz für stationäre Wahlleistungen der
b) keinen oder keinen vollständigen, dem neuen Beihilferecht angepassten Krankenversicherungsschutz unter Ausschluss stationärer Wahlleistungen erhalten können.
Berücksichtigungsfähige Angehörige und Lebenspartner
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Eigenbehalte / Zuzahlungen / Kostendämpfungspauschalen / Belastungsgrenzen
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Pflegebedürftigkeit
- Ambulant
- Stationär
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung / Kur
Vgl. Bund (Kapitel "Rehabilitation und Kurorte gemäß Kurorteverzeichnis")
Vorsorge
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes"
Sonstiges
- Behandlung in Privatkliniken
- Schwangerschaft und Geburt
- Todesfälle
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
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