AboService des DBW
Aus aktuellem Anlass - aber in unregelmäßigen Abständen - gibt der DBW einen Infodienst "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst" heraus. Ein Beispiel für eine solche Ausgabe finden Sie hier >>>zum Download
„AboService" - Rund ums Geld im öffentlichen Dienst
Im AboService erhalten Sie die aktuelle Ausgabe des Ratgebers „Rund ums Geld im öffentlichen Dienst" und zahlen dafür nur 5,00 Euro (zzgl. 2,50 Euro Versandpauschale). Sie sparen damit bereits beim ersten Kauf 2,50 Euro.
In den Folgejahren wird Ihnen die Neuauflage dieses Ratgebers im Januar eines Jahres automatisch zugesandt.
Damit sind Sie immer gut über die wichtigsten Themen rund ums Geld (Einkommen, Steuern) informiert.
Hier können Sie sich für Ihre Teilnahme am AboService „Rund ums Geld" anmelden.
„AboService" - Die Beihilfe
Im AboService erhalten Sie die aktuelle Ausgabe des Ratgebers „Die Beihilfe" für nur 5,00 Euro (zzgl. 2,50 Euro Versandpauschale) und sparen damit bereits beim ersten Kauf 2,50 Euro.
In den Folgejahren wird Ihnen die Neuauflage des Ratgebers jeweils im Juli eines Jahres automatisch zugesandt.
Mit dem Ratgeber "Die Beihilfe" sind Sie aktuell und umfassen zum Thema Beihilferecht des Bundes und der Länder informiert.
Hier können Sie sich für Ihre Teilnahme am AboService „Die Beihilfe" anmelden.
N E U E S von der BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst: Sie kennen das Exclusive Bezügekonto für den öffentlichen Dienst noch nicht? Das Bezügekonto bietet die kostenfreie Kontoführung, kostenfreie BANKCARD, kostenfreie Depotführung und es kann Ihnen ein Abrufkredit bis zum 6-fachen Ihrer monatlichen Nettobezüge zu attraktiven Konditionen eingeräumt werden. Daneben erhalten Sie einige Mehrwerte, wie sie von keiner anderen Bank in Deutschland für Beamte und Tarifkräfte im öffentlichen Dienst geboten werden. Sie erhalten regelmäßig - 1 x jährlich - den Ratgeber "Rund ums Geld im öffentlichen Sektor" einen Newsletter mit Informationen zum Beamten- und Tarifrecht sowie Einladungen zu Kundenveranstaltungen mit Fachleuten und Experten aus dem öffentlichen Dienst.
Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis stehen (gilt auch für Beamtenwärter) oder als Tarifkraft im öffentlichen Dienst beschäftigt sind können Sie hier weitere Informationen zum Bezügekonto anfordern.