Tarifrecht für den öffentlichen Sektor
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Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis stehen (gilt auch für Beamtenwärter) oder als Tarifkraft im öffentlichen Dienst beschäftigt sind können Sie hier weitere Informationen zum Bezügekonto anfordern.
Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten. Für die Länder verbleibt es vorerst bei den alten Regelungen des BAT / BAT-O und MTArb / MTArb-O.
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Tarifrecht im öffentlichen Dienst
Das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst >>>weiter
Der TVöD im Wortlaut >>>weiter
Überleitungsregelungen |
Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) >>>weiter
Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter >>>weiter |
Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst >>>weiter |
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Weitere Websites zum Thema Tarifrecht für den öffentlichen Dienst: I www.tv-oed.de I www.tarifvertragoed.de I
Wichtige Tarifverträge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst .
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Tarifregelungen für Beschäftigte des Bundes, der Länder und Gemeinden
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Weitere tarifliche Regelungen, die zum Neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (u.a. TVÜ)
Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung (ATV)
Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst >>>weiter
Überleitungsregelungen >>>weiter
Wichtige Rundschreiben und Durchführungshinweise des Bundesinnenministeriums zum neuen Tarifrecht >>>weiter
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Ausgewählte Urteile zum Tarifrecht:
>>>weiter
Weitere tarifliche Regelungen:
Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)
>>> www.tarif-oed.de/bat_uebersicht
- Vergütungstarifvertrag mit Entgelttabellen zum BAT
- Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb)
- Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis zum MTArb
- Lohntarifvertrag mit Entgelttabellen zum MTArb
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BAT und MTArb regeln die wesentlichen allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Eingruppierung, Krankenbezüge, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Die Eingruppierung in die Vergütungs- und Lohngruppe hängt von der Art der auszuübenden Tätigkeit ab. Die Entgeltbeträge ergeben sich aus dem jeweils geltenden Vergütungs- und Lohntarifvertrag. Weitere tarifliche Leistungen wie Zuwendung und vermögenswirksame Leistung sowie Regelungen zur Altersteilzeit sind in ergänzenden Tarifverträgen vereinbart.
Für die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgung) verweisen BAT und MTArb auf die besonderen Regelungen des ATV in Verbindung mit der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten. Für die Länder verbleibt es vorerst bei den alten Regelungen des BAT / BAT-O und MTArb / MTArb-O.
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Tarifrecht im öffentlichen Dienst
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Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) >>>weiter
Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter >>>weiter |
Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst >>>weiter
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