Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung: Koalitionsvertrag: Moderner Staat, lebendige Demokratie und Bürgerbeteiligung; 28.12.2013

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Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor

Koalitionsvertrag: Moderner Staat, lebendige Demokratie und Bürgerbeteiligung

Unter der Überschrift „Deutschlands Zukunft gestalten“ haben sich CDU/CSU und die SPD auf einen Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode verständigt. Dieses Regierungsprogramm enthält auch einige Passagen zum öffentlichen Dienst, die wir hier auszugsweise erläutern.

a) Wirksam und vorausschauend regieren

Die Koalition macht es sich zur Aufgabe, die Wirksamkeit des Regierungshandelns gezielt zu erhöhen und erarbeitet dazu eine ressortübergreifende Strategie „Wirksam und vorausschauend regieren“. Koordinierende Stellen bündeln die Maßnahmen innerhalb der Ressorts und bei ressortübergreifenden Zielen und Vorhaben. Wir stärken die Kompetenzen und Kapazitäten der strategischen Vorausschau in den Ministerien, um Chancen, Risiken und Gefahren mittel- und langfristiger Entwicklungen besser erkennen zu können.

Wir nutzen vermehrt Wirkungsanalysen in der Phase der Entwicklung von politischen Maßnahmen sowie Evaluationen bestehender Gesetze und Programme, um die Wirksamkeit systematisch zu prüfen. Wir wollen die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit politischer Vorhaben dadurch erhöhen, dass wir politische Vorhaben stärker aus Sicht und mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger entwickeln. Dazu verbessern wir die Kompetenzen und Kapazitäten in der Verwaltung, um neueste Erkenntnisse der Sozialwissenschaften besser zu nutzen.

b) Bürgerbeteiligung

Parlament, Regierung und Verwaltung werden die Möglichkeiten der Digitalisierung intensiv nutzen und die interaktive Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft auf barrierefreien Websites ausbauen. Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung zur Stärkung der Demokratie nutzen. Wir wollen die Informationen über politische Entscheidungen quantitativ und qualitativ verbessern und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen an der politischen Willensbildung ausbauen. Gerade im Vorfeld von Entscheidungen ist früh, offen, umfassend und verständlich zu informieren. Deutschland wird im Rahmen der „Digitalen Agenda“ der EU-Kommission einen „Digital Champion“ benennen.

c) Transparenter Staat

Die digitale Berichterstattung über den Bundestag und seine Sitzungen sowie über öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen (z. B. in Streams) wollen wir ausbauen. So bald wie möglich werden wir Bekanntmachungen wie beispielsweise Drucksachen und Protokolle in Open Data tauglichen Formaten unter freien Lizenzbedingungen bereitstellen. Wir wollen rechtliche Hemmnisse bei der Ausübung des Wahlrechts für Analphabeten und Betreute abbauen. Wir erhöhen die Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Verwaltung. Um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, streben wir für aus-scheidende Kabinettsmitglieder, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und politische Beamtinnen und Beamte eine angemessene Regelung an.

d) Moderne Verwaltung

Wir wollen ein bürgerfreundliches „digitales Deutschland“. Ein Programm „Digitale Verwaltung 2020“ für verbindliche Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung soll dazu auf den Weg gebracht werden. Bei den Beschaffungen des Bundes werden wir die Prozesse standardisieren und nach Möglichkeit digitalisieren.

Durch E-Government ergeben sich umfassende Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft, die die Erledigung von Formalia wie Behördengängen wesentlich erleichtern können. Zahlreiche gute und erfolgreiche E-Government-Projekte zeigen, dass es innovative technische Lösungen in Deutschland gibt, die allerdings noch nicht flächendeckend und koordiniert umgesetzt sind. Der Bund wird den Ländern vorschlagen, die Programme des E-Governments unter Verantwortung des IT-Planungsrates zu konsolidieren und zu koordinieren. Dabei sind Technologien nach Möglichkeit langfristig so zu planen, dass keine Abhängigkeiten zu intransparenten Protokollen, Software, Hardware oder Herstellern entstehen.

Bei der Anschaffung von IT-Technologie durch die öffentliche Hand müssen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsprinzips Innovationspotenziale und Nachhaltigkeit als mitentscheidende Kriterien bedacht werden. Bei Ausschreibungen sollen Sicherheitsstandards vorgegeben und wenn möglich Open-Source-Lösungen erwogen werden.

Voraussetzung für die Akzeptanz elektronischer Behördendienste sind Datenschutz und Sicherheit der Kommunikation und Angebote. Die Identifizierungsfunktion des neuen Personalausweises und die Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen sind grundsätzlich anzuwenden.

Eine bundesweite laufend aktualisierte Landkarte aller öffentlich angebotenen Dienstleistungen schafft Transparenz, Koordinierung, Verbindlichkeit, Priorisierung und Fokussierung und gibt den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die entsprechenden Angebote. Die Idee der einheitlichen Behördennummer 115 wollen wir ins Internet übertragen (www.115.de) und zumindest die 100 wichtigsten und am häufigsten genutzen Verwaltungsleistungen innerhalb der nächsten vier Jahre bundesweit einheitlich online anbieten.

Wir erleichtern den Kommunen die Realisierung, indem wir die besten Umsetzungs-lösungen häufig genutzter Verwaltungsleistungen anbieten und dadurch eine bessere Vereinheitlichung mit niedrigeren Folgekosten erreichen.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf Wunsch die Möglichkeit haben, einen einheitlichen Stammdaten-Account, ein sogenanntes Bürgerkonto zu verwenden, um die Kommunikation mit der Verwaltung zusätzlich zu vereinfachen. Zur elektronischen Identifizierung soll der neue elektronische Personalausweis genutzt werden. Das Bürgerkonto kann zum digitalen Dokumentenpostfach erweitert werden.

Eine Systematisierung der bislang nebeneinanderstehenden Rechtsregelungen zum Internet (Internetgesetzbuch) wird geprüft und in diesem Zusammenhang das Leistungsschutzrecht hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluiert.

Erste Open-Data-Projekte in Deutschland zeigen das Potential offener Daten. Die Bundesverwaltung muss auf der Basis eines Gesetzes mit allen ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein. Wir wollen für Bund, Länder und Kommunen ein Open-Data-Portal bereitstellen. Die Koalition strebt einen Beitritt Deutschlands zur internationalen Initiative Open Government Partnership an.

e) Öffentlicher Dienst

Der öffentliche Dienst ist Grundlage einer funktionierenden staatlichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Das Berufsbeamtentum ist dabei Garant einer leistungsfähigen und unabhängigen Verwaltung. Zur Sicherung der Fachkräftebasis und zur Gewinnung qualifizierten Nachwuchses brauchen wir eine demografievorsorgende Stellen- und Personalpolitik, moderne, attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen sowie partnerschaftliche Personalvertretungen.

Wir wollen die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes weiterhin sicherstellen, indem wir die Zugangsvoraussetzungen künftig auch stärker an gewonnenen berufs-praktischen Erfahrungen oder besonderen wissenschaftlichen Qualifikationen orientieren und beispielsweise den Zugang zum höheren Dienst des Bundes auch für Bachelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung öffnen.

Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum.

f) Moderne Justiz

Wir wollen einen bürgernahen und effizienten Zivilprozess. So werden wir den Ländern die Möglichkeit einräumen, bei den Landgerichten spezialisierte Spruchkörper einzurichten. Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern. Die Rechtsgrundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte in der Justiz werden wir weiterentwickeln und die praktische Umsetzung begleiten.

Damit die Bürger einfacher Ersatz für die Schäden erhalten, die sie durch fehlerhaftes Verhalten staatlicher Stellen erlitten haben, fassen wir das zersplitterte Staatshaftungsrecht zusammen.

Wir wollen das Betreuungsrecht in struktureller Hinsicht verbessern und damit das Selbstbestimmungsrecht hilfebedürftiger Erwachsener bedarfsgerecht stärken. Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren.

g) Für Toleranz und Demokratie

Im Interesse der Lebendigkeit unserer Demokratie und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist es erforderlich, ziviles Engagement und demokratisches Verhalten sowie den Einsatz für Vielfalt und Toleranz bei Kindern und Jugendlichen auf der kommunalen bzw. regionalen Ebene zu fördern und zu stärken. Wir motivieren und unterstützen Vereine, Projekte und Initiativen, die sich der Förderung von Demokratie und Toleranz widmen und gegen Gewalt und Hass, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus wenden.

Der Einsatz für Demokratie und gegen Extremismus ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und bedarf einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie.

Die Bundeszentrale für politische Bildung leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Demokratieförderung. Ihre Arbeit wollen wir stärken.


 

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