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TVöD: Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) Niederschriftserklärung zu Abschnitte VIII (Sonderregelungen VKA) § 46 Nr. 4

Niederschriftserklärung

   

Zu Abschnitt VIII (Sonderregelungen VKA) § 46 Nr. 4:

Die Tarifvertragsparteien (VKA und ver.di) verpflichten sich, bei Anhebung der Altersgrenze für das Ausscheiden vergleichbarer Beamtinnen und Beamter und bei einem Wegfall der Möglichkeit der Altersteilzeitarbeit vor dem 31. Dezember 2009 in Gespräche über die sich dadurch ergebende Situation einzutreten.


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