Aus dem öffentlichen Sektor: BUND - Modernisierung der Besoldung

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Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor:
BUND - Modernisierung der Besoldung

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Referentenentwurf zu einem „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)“ erarbeitet. Das Reformvorhaben war bereits im Januar angekündigt worden. Inzwischen finden bereits Gespräche und Abstimmungen mit den Gewerkschaften statt. Ob und wann der Entwurf ins Bundeskabinett kommt, steht noch nicht fest.

Bundesinnenminister Horst Seehofer möchte dem demografischen Wandel begegnen und auf die Herausforderungen der Digitalisierung die richtigen Antworten finden.

In dem Artikelgesetz sollen dreizehn Gesetze geändert werden, beispielsweise das Besoldungs- und Versorgungsgesetz des Bundes. Das Bundesinnenministerium (BMI) versucht damit, auf sich verändernde gesellschaftliche, rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen zu reagieren und auch dem in vielen Bereichen entstandenen Mangel an Fachkräften zu begegnen.

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag zu einem modernen und attraktiven öffentlichen Dienst bekannt, der mit bestens ausgebildeten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgaben gut, zuverlässig und effizient erledigt. Eine verstärkte Nachwuchsgewinnung soll den Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe voranbringen. Für die Bundeswehr wollen die Koalitionspartner die Gehalts- und Besoldungsstrukturen wettbewerbsgerecht gestalten sowie die mit den hohen Mobilitätsanforderungen verbundenen Belastungen besser ausgleichen.

Der Entwurf greift folgende Ziele auf:
- Anpassung von Stellenzulagen,
- Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung/-bindung,
- Umgestaltung des Familienzuschlags,
- Anpassung der Auslandsbesoldung an geänderte Rahmenbedingungen,
- Reform der Bundesbesoldungsordnung B,
- Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft,
- Erhöhung des zentralen Vergabebudgets der Leistungsbesoldung,
- Attraktive Fortentwicklung des Umzugskostenrechts,
- Verschiebung des Entnahmebeginns aus dem Versorgungsfonds des Bundes,
- Dynamischere Verrechnung von Einmalbeträgen bei Anwendung der Anrechnungsregelungen des Beamtenversorgungsrechts.

Im Besoldungsrecht sind vor allem Änderungen bei den Stellenzulagen, bei der Personalgewinnung und -bindung, beim Familienzuschlag, bei der Auslandsbesoldung, in der Bundesbesoldungsordnung B und bei der Honorierung besonderer Leistungsbereitschaft vorgesehen. Im Einzelnen sollen die Stellenzulagen erhöht werden. Hierbei sollen in der Besoldung die herausgehobenen Funktionen und bereichsspezifischen Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden. Daher sollen in erster Linie die Zulagen angehoben werden, die über einen längeren Zeitraum nicht erhöht worden sind. Das System der Stellenzulagen ist komplex. Daher ist es auch angezeigt, dieses System fortwährend zu vereinfachen und Zulagentatbestände besser aufeinander abzustimmen. Schließlich sind aufgrund neuer Aufgaben des Bundes weitere Zulagentatbestände erforderlich. Diese sollen in das bestehende Regelwerk harmonisch eingefügt werden.

Ferner greift der Gesetzentwurf einige Änderungen im Besoldungsrecht auf, die sich aus der Rechtsprechung bzw. aufgrund von Praxiserfordernissen ergeben haben:
- Streichung des § 3a BbesG (Besoldungskürzung um 0,5 v.H. in besonderen Fällen)
- Regelungen für Teilzeit im Blockmodell,
- Straffung der Zuschläge bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand,
- Vereinfachung und Vereinheitlichung bei den Eingangsämtern,
- Stärkung der Attraktivität für Anwärter/innen,
- Streichung der Besoldungsgruppe A 2.

Die weitere Entwicklung zum „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)“ können Sie über das Internet verfolgen www.der-oeffentliche-sektor.de


UT 20200605

 

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