Frauen im öffentlichen Dienst

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Karriere ohne Hindernis
Anleitung für ein diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst

Eine großartige Broschüre hat die dbb-Bundesbrauenvertretung herausgegeben. In ihrem Vorwort schreibt, die Bundesvorsoitzende, Helene Wildfeuer:

„Seit mehr als drei Jahrzehnten werden wir durch Vorgesetzte in unserer Karriere, aber auch in anderen beruflichen Bereichen entscheidend benachteiligt. All unsere Beschwerden verhallen ohne Auswirkung. Wir benötigen dringend Ihre Hilfe.“

Mit dieser Broschüre legen wir einen Leitfaden vor, der zeigt, wie Frauenkarrieren im öffentlichen Dienst ohne Hindernis gelingen können. Die dbb bundesfrauenvertretung informiert Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine diskriminierungsfreie Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus liefert die Handreichung hilfreiche statistische Daten zum aktuellen Stand der Gleichstellung im öffentlichen Dienst des Bundes und gibt Handlungsempfehlungen, wie das Beurteilungssystem zeitgemäß und zukunftsorientiert gestaltet werden kann – ohne zu diskriminieren.

Darauf liefert diese Broschüre wichtige Antworten.

Helene Wildfeuer*

*inzwischen hat es beim Vorsitz der dbb-Bundesfrauenvertretung einen personellen Wechsel gegeben

 

Broschüre der dbb-Bundesfrauenvertretung vom Mai 2020

 

Gender Mainstreaming

Wenn Gleichstellungspolitik im bisherigen Schneckentempo weitergeht, ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Wirtschaft, Politik und Verwaltung erst im Jahr 2490 erreicht. Das besagt eine UN-Statistik. Wir werden es nicht mehr erleben. Vorerst soll Gender Mainstreaming die Welt etwas voranbringen. Ursprünglich kommt der Begriff aus der Entwicklungspolitik. Über die Weltfrauenkonferenzen 1985 und 1995 drang mehr und mehr die Tatsache ins internationale Bewusstsein, dass Frauen rechte Menschenrechte sind. Die EU handelte, verabschiedete die Gleichbehandlungsrichtlinie 2002/73/EG mit der Maßgabe, dass die Mitgliedsstaaten für die Umsetzung verantwortlich seien. So floss Gender Mainstreaming (GM) schließlich auch in das Bundesgleichstellungsgesetz ein – definiert als Leitbild allen Handelns und damit als Querschnittsaufgabe. „Auf allen Ebenen" sollen sich PolitikerInnen, Führungskräfte und Beschäftigte für Bedingungen einsetzen, die „geschlechtergerecht" sind, die niemanden wegen seines Geschlechts benachteiligt. Dabei soll GM die bisherige Frauenförderung nicht ersetzen, sondern ergänzen:

Es reicht bei weitem nicht, wenn auf einer Checkliste die geschlechtspolitische Relevanz einer Maßnahme mit einem Kreuzchen bei „ja" oder „nein" zu beurteilen. „Ja" ist immer einfacher, als ein „nein" zu begründen. In Unkenntnis dessen, was GM voraussetzt, wird mancherorts wahllos alles „gegendert": die Sprache, Stellenausschreibungen und Beurteilungskriterien, Personalentwicklungskonzepte, Fortbildungsteilnahmebedingungen, Teilzeitmodalitäten und sogar Mobbing-Kriterien. Gender bis zum Überdruss. Ernüchternde Bilanz der inflationären Anwendung: Nichts geht mehr ohne Stempel „Gender geprüft" über die Verwaltungstische. Was aber, wenn eine Vorlage nicht dem GM entspricht? Sanktionen bei Zuwiderhandlungen? Fehlanzeige. Falsch angewandt verhindert GM Gleichstellung eher, als dass es sie fördert. Frauenpolitische Aktivitäten werden geschwächt (nicht selten wird die Gleichstellungsbeauftragte abgeschafft und durch so genannte Genderbeauftragte ersetzt), Finanzmittel von frauenspezifischen Arbeitsfeldern abgezogen. Die bislang vorliegenden Erfahrungen zeigen laut Dr. Barbara Stiegler, dass es für wirkliche Chancengleichheit drei Dinge braucht: Frauen- und Geschlechterpolitik, Frauenförderung und Gender Mainstreaming.

Also: richtig gendern – aber wie? Ohne das Bewusstsein dafür an der Verwaltungsspitze geht ebenso wenig wie ohne die fachliche Kompetenz. In Fortbildungen, z. B. über das 2003 an der Humboldt-Universität in Berlin eröffnete Gender-Kompetenz-Zentrum, können sich Gleichstellungsbeauftragte (sie müssen professionelle Beratungsleistung erbringen) schulen lassen, ebenso Führungskräfte und Vorgesetzte. Niedersachsen z. B. hat schon 2001 das Schulungsprogramm „Train the Trainer" eingeführt. In speziellen Gender-Trainings wird FortbildungsreferentInnen der Landesverwaltung vermittelt, wie sie den Gender-Aspekt in ihre Lehrinhalte integrieren können. Die materielle und personelle Ausstattung muss stimmen, damit Projekte überhaupt in Angriff genommen werden können, was angesichts der desolaten Finanzlage der Kommunen eine nicht zu unterschätzende Hürde ist. Wenn die Ressourcen und Kenntnisse vorhanden sind, kann GM über ein Sechs-Schritte-Modell erfolgen:
- Definition der gleichstellungspolitischen Ziele, welcher Soll-Zustand wird angestrebt
Dazu müssen sämtliche Informationen (Rechtsnormen, Leitlinien usw.) über den Ist- Zustand gesammelt, ausgewertet und dem Vorhaben gegenübergestellt werden.
- Analyse der Probleme und der Betroffenen
Was verhindert konkret das Vorhaben (diskriminierende Verfahren, Instrumente usw.) und welche Gruppen betrifft es (nicht nur bezogen auf Frauen und Männer, sondern auch auf Merkmale wie Alter, Lebenssituation usw.)?
- Entwicklung von Optionen, etwaige Alternativen zur Realisierung des Vorhabens
Lösungssuche anhand der festgestellten Ergebnisse
- Analyse der Optionen und Entwicklung eines Lösungsvorschlags

  

Anhand von Analyse- und Bewertungskriterien werden die entwickelten Optionen hinsichtlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen auf die Gleichstellung untersucht und daraufhin bewertet, welche Option den höchsten Zielerreichungsgrad erwarten lässt
- Umsetzung der getroffenen Entscheidung
- Erfolgskontrolle und Evaluation

Wurden die definierten Ziele erreicht? Wenn nicht, was sind die Ursachen? Welche Maßnahmen sind zur Gleichstellung weiter nötig?

(Krell, Mückenberger, Tondorf: Gender Mainstreaming: Chancengleichheit (nicht nur) für Politik und Verwaltung in „Chancengleichheit durch Personalpolitik")

Trotz aller guten Vor- und Ansätze, die der „Blickwinkel der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern" mit sich bringen kann, hat GM vor allem ökonomische Vorteile – für die Arbeitgeber: Weniger Kosten durch Fehlzeiten oder Eingruppierungsklagen, weil unmittelbare und mittelbare - Diskriminierung unterbunden wird. Ausgleich des Wettbewerbsnachteils durch das Entlohnungssystem gegenüber der Privatwirtschaft durch Rückgriffsmöglichkeiten auf ein breiteres Angebot an Fach- und Führungskräften bei einer chancengerechteren Personalpolitik. Eher selten beschäftigen sich Gender-Konzepte hingegen mit Benachteiligungen von Frauen in ungesicherten oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Wirtschaft und Politik haben – wenn auch widerwillig und höchst zögerlich – erkannt, dass die traditionellen Geschlechterverhältnisse der wirtschaftlichen Entwicklung höchst abträglich sind. Eine Industrienation kann es sich nicht leisten, meint anscheinend auch der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, dem folgendes Zitat zugeschrieben wird, „dass die am besten ausgebildete Frauengeneration aller Zeiten ihre Energie beim Bügeln und Kochen verausgabt".

Gender Budgeting

Ein finanzpolitisches Instrument von GM ist das Gender Budgeting. Öffentliche Haushalte werden geschlechterdifferenziert bewertet, Einnahmen und Ausgaben geschlechtergerecht verteilt. Hierüber gibt es noch sehr wenige Erfahrungsberichte, weil BeraterInnen mit Gender-Kompetenz auf diesem Gebiet bislang selten anzutreffen sind. „Das Gender-Budget-Konzept fragt: 1. Wer profitiert von Staatsausgaben? 2. Wie fördern Veränderungen des öffentlichen Haushalts und der Steuerpolitik bestimmte Tätigkeitsbereiche? 3. Wer trägt die Hauptlast dieser Veränderungen?" Vereinzelte Initiativen gibt es in den Kommunen (Stadtrat München, 2004), das erste und bisher einzige Bundesland mit einem Parlamentsbeschluss zum Gender Budgeting war Berlin.

Eine Kosten-Nutzen-Analyse von 2008 unter:
www.berlin.de/imperia/md/content/sen-gender/bezirke__uebersicht.pdf

Inzwischen haben sich alle Bundesländer zu GM bekannt und zur Einführung und Umsetzung entsprechende Beschlüsse gefasst.


UT 20201103

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