Beihilferegelungen in Brandenburg

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Antragsgrenzen & Fristen
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Beihilfebemessungssätze
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
- Abweichend von den Beihilfevorschriften des Bundes sind Aufwendungen für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweibettzimmer) bei stationärer Behandlung nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht für am 01.01.1999 vorhandene Schwerbehinderte, solange die Schwerbehinderung andauert.

Berücksichtigungsfähige Angehörige und Lebenspartner
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Eigenbehalte / Zuzahlungen / Kostendämpfungspauschalen / Belastungsgrenzen
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Pflegebedürftigkeit
- Ambulant
- Stationär
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung / Kur
Vgl. Bund (Kapitel "Rehabilitation und Kurorte gemäß Kurorteverzeichnis")

Sonstiges
- Behandlung in Privatkliniken
- Schwangerschaft und Geburt
- Todesfälle
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Vorsorge
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")


 

 

 

 

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