Besoldungstabellen für Beamte in Bayern ab 1.11.2012

 

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Besoldung in Bayern

Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (Bay-BesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 01.01.2011 in Kraft trat. Damit nutzte Bayern die Regelungskompetenz, die durch die Föderalismusreform möglich wurde. Die Grundbezüge umfassen weiterhin: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich wie bisher nach Stufen. Die Aufstiegsintervalle sind unverändert, jedoch wird das Besoldungsdienstalter als bisheriger Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle abgelöst. Die Besoldung stellt nun auf Erfahrung und Leistung ab. Bayerns Beamte mussten im Jahr 2011 eine Nullrunde hinnehmen. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2012 erhielten die Beamten sowohl eine Linearanpassung von 1,9 Prozent zum 01.01.2012 mit anschließender Erhöhung des Grundgehalts um einen Sockel von 17 als auch eine weitere Linearanpassung in Höhe von 1,5 Prozent ab November 2012.

Besoldungstabelle A – ab 01.11.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.11.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 100,00 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 309,95 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach Art. 35 Abs. 2 BayBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 103,48 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 109,85 Euro

Besoldungstabelle B – ab 01.11.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C kw – ab 01.11.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.11.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.11.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.11.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Stellenzulagen – ab 01.11.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

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