Besoldungstabellen für Beamte in Brandenburg ab 01.01.2018

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Brandenburg: Besoldungstabellen ab 01. Januar 2018

Wesentliche gesetzliche Grundlagen im Land Brandenburg sind nach Ausübung der Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsrechts.

Die Besoldungstabelle sieht bei insgesamt 12 Stufen einen Aufstieg nach Erfahrungszeit in einem 2-2-2-2-3-3-3-3-4-4-4-4 Jahresrhythmus vor.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Das Land Brandenburg hat mit Verabschiedung des „Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg” eine Übertragung des Tarifabschlusses um, 0,5 Prozentpunkte - sowie weiterer 0,15 Prozentpunkte zur Übertragung des im Tarifbereich vereinbarten Mindestbetrages erhöht vorgenommen, so dass die Besoldung der Beamten wie folgt angepasst wurde:
- Linearanpassung von 2,65 Prozent abzgl. 0,2 Prozentpunkte: zum 01.01.2017
- Linearanpassung von 2,85 Prozent zum 01.01.2018.

Zudem wurde die Gewährung eines Attraktivitätszuschlages für alle Beamten und Richter, die im November in einem Dienstverhältnis stehen, vereinbart. Der Zuschlag soll betragen:
- 800 Euro für 2017 (wird gezahlt im November),
- 600 Euro im Jahr 2018,
- 400 Euro im Jahr 2019
- und 200 Euro im Jahr 2020.


Besoldungstabelle A – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Nach § 30 Abs. 2 S. 1 BbgBesG werden in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 zum Grundgehalt feste Leistungsbezüge in Höhe von 688 Euro gewährt. Leistungsbezüge nach § 30 Abs. 1 S. 1, Nr. 3 BbgBesG, die für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung gewährt werden, bleiben bis zu einer Höhe von 300 Euro unberücksichtigt.

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular


 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.der-oeffentliche-sektor.de © 2024