Aus dem öffentlichen Dienst

 

INFO-RUNDBRIEF:
Aus dem öffentlichen Dienst/Sektor

 

vom 19.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerne informieren wir über aktuelle Themen aus dem öffentlichen Dienst, privatisierten Sektor und dem Beamtenbereich.

Für Beamtinnen und Beamten des Bundes wurden die Bezüge schon im Frühjahr 2022 erhöht. Dies gilt auch für Bahnbeamte und Beamte der Post AG und der Telekom AG. Die neuen Besoldungstabellen finden Sie unter www.besoldung-in-bund-und-laendern.de. Bei den Landesbeamten haben immer noch nicht alle Länder über die Besoldung 2022 entschieden. Einen aktuellen Stand finden Sie in diesem Rundbrief.

Der Tarifabschluss des TV-Länder 2021-2022 (TV-L) ist abgeschlossen. Bis auf das Hessen haben alle anderen Länder beschlossen, die Bezüge der Arbeitnehmer zum 01.12.2022 anzuheben. Hessen hat die Vergütung bereits zum 01.08.2022 erhöht, zum 01.08.2023 folgt eine weitere Anpassung. Das Tarifergebnis in Hessen (TV-H) ist für die Beschäftigten günstiger als der allgemeine Abschluss des TV-L. Vom besseren Tarifabschluss haben auch die hessischen Beamtinnen und Beamten profitiert.

 

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Mit freundlichen Grüßen

 

INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte

Weiter Themen

Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wählt neuen Bundesvorsitzenden

Besoldungsrunde 2022 - der aktuelle Stand

Aktuelles aus den Regionen (Bund, Länder, Kommunen)

Seminar zur Beamtenversorgung am 8.11.2022 in Düsseldorf

 

Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wählt neuen und bisher jüngsten Bundesvorsitzenden

Der 27. Bundeskongress der GdP hat die Weichen der GdP neu gestellt. Mit der Wahl des biher jüngsten Bundesvorsitzenden hat die Gewerkschaft ein Zeichen gesetzt. Der 38-jährige Polizeioberrat Jochen Kopelke wurde mit großem Vertrauensbeweis in das wichtigste Amt beim GdP-Bundesvorstand gewählt. Der Bremer ist damit der jüngste Vorsitzende in der 72-jährigen Geschichte der GdP. Die GdP ist mit mehr als 201.000 Mitgliedern die mit Abstand größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten in Deutschland. Der bisherige GdP-Chef Oliver Malchow (59 Jahre) ist nach neun Jahren im Amt nicht erneut angetreten.

Der neue GdP-Chef hat vier Stellvertreter. Als stellvertretende Bundesvorsitzende bestätigt wurden der Michael Mertens (NRW) sowie René Klemmer (Rheinland-Pfalz). Beide treten ihre zweite Amtszeit an. Neu zum GdP-Vize gewählt wurde der 33-jährige Brandenburger Kriminalbeamte Alexander Poitz. Neuer stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender ist der 58-jährige Bundespolizist Sven Hüber. GdP-Bundeskassierer bleibt Clemens Murr (Bayern), der seine zweite Amtszeit bestreiten wird. Kollege Hagen Husgen (Sachsen) bleibt als Bundesschriftführer ebenso im Amt. Auch die 41-jährige Katrin Kuhl (Hessen) erhielt erneut das Vertrauen der Delegierten. Sie amtiert als weiteres Mitglied im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand (GBV). Auch die Berliner Polizeibeamtin Sibylle Krause (48) zieht als weiteres Mitglied in GBV der GdP ein.

Grußworte haben beim Kongress die Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die neue Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, abgegeben.

Bundesinnenminsietrien Nancy Faeser bezeichnet sich als Freundin der GdP

In ihrem Grußwort lobte Bundesinnenministerin Nancy Faeser das hohe Berufsethos der Polizistinnen und Polizisten hierzulande. Die Arbeit der Polizei sei in den vergangenen Jahren nicht leichter geworden, „ganz im Gegenteil“, sagte Faeser. An die Delegierten gerichtet fuhr sie fort: „Sie machen Ihren Job aus einer tiefen Überzeugung. Es ist jedoch kein Job, es ist eine Berufung.“ Insbesondere während der Pandemie hätten die Kolleginnen und Kollegen zwei Jahre lang den Kopf für die Entscheidungen der Politik hingehalten. Für diesen Einsatz sprach die Ministerin der Polizei ihren Respekt aus.

Vor dem Hintergrund zunehmend komplexer werdender Anforderungen an die Polizei sagte Faeser: „Ich würde deshalb auch von einer Zeitenwende in der Inneren Sicherheit sprechen.“ Auf diese müsse Politik reagieren. Dementsprechend sei klar, dass die Polizei zusätzliche Ressourcen, Kompetenzen und ausreichendes Personal benötige. Das schließe nicht nur Vollzugsbeamtinnen und -beamte ein, unterstrich Faeser und betonte: „Ich möchte jetzt gemeinsam mit Ihnen kämpfen, dass es auch keinerlei Kürzungen bei den Verwaltungsbeamtinnen und -beamten und -kräften gibt, weil das so wichtig ist.“

Die Bundesrepublik sei nach wie vor eines der sichersten Länder der Welt. Das sei das Ergebnis der exzellenten Arbeit der Polizei, sagte die Ministerin. „Das ist vor allem Ihr Verdienst. Vielen Dank, dass Sie sich für alle einsetzen.“ Fast im selben Atemzug beklagte sie die zunehmenden Angriffe auf die Polizei und zeigte sich erschüttert über die brutalen Morde an einer Polizeianwärterin und einem Oberkommissar im Januar dieses Jahres im rheinland-pfälzischen Kusel.

Zum Ausklang ihrer Rede dankte sie dem scheidenden Bundesvorsitzenden Oliver Malchow für seine großartige Arbeit. Der Gewerkschafter sei als kluges Gesicht für die Polizei in Deutschland in Erscheinung getreten sagte Faeser. „Lieber Oliver, Du hast das großartig gemacht.“ Statt der schnellen Schlagzeile habe Malchow stets durch überlegtes und kluges Einmischen bei gesellschaftlichen Fragen überzeugt – klug und norddeutsch zurückhaltend. Das habe der Polizei ein wunderbares Ansehen gegeben, unterstrich die Bundesinnenministerin.

Ausschnitte aus der Rede von Minitsrein Faeser haben wir auf der Website www.polizeivollzugsbeamte.de festgehalten.

DGB-Chefin Yasmin Fahimi übermittelt dem neuen GdP-Bundesvorsitzenden die besten Grüße des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Anlässlich des 27. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP) überbrachte die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB,) Yasmin Fahimi, ihre Gratulationen an das Team um den neuen Bundesvorsitzenden Jochen Kopelke.

In bewegenden Zeiten brauche man das starke Team der GdP in den Reihen des DGB, betonte Fahimi am Dienstagmorgen in Berlin. Sie sei sich auch weiterhin einer guten Zusammenarbeit sicher, sagte die Gewerkschaftschefin und lobte in diesem Zuge die Leistung des ausgeschiedenen GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow. Dessen Sichtweisen und großes Engagement hätten dem einen oder anderen im DGB „den Kopf zurecht geruckelt“. Der Gewerkschafter sei stets eine starke Stimme gewesen und habe Dinge ohne Schnörkel mit analytischer Schärfe auf den Punkt gebracht.

Die gesamte Gesellschaft stehe vor großen Herausforderungen, sagte Fahimi. Die Menschen hierzulande müssten sich darauf verlassen können, dass es Sicherheit in diesem Land gebe. „Die Gesellschaft darf nicht auseinanderfallen“, mahnte die DGB-Vorsitzende. Als Garant dafür sei eine zukunftsfähige Polizei unerlässlich. Dem gehe eine ernsthafte und praktische Finanzierung voraus, die eine angemessene personelle und materielle Ausstattung sicherstellen müsse. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich Kolleginnen und Kollegen Materialien zum eigenen Schutz selbst anschaffen und bezahlen müssten.

„Solidarität ist das Modell, für das wir stehen“, unterstrich Fahimi. Der DGB und seine Mitglieder stünden gegen jede Form der Ausgrenzung und des Auseinanderdividierens. Gemeinsam stünde man zusammen für eine Polizei, die mehr sei als Staatsgewalt. „Die Mehrheit der Leute in diesem Land sind froh, dass es euch gibt.“

Gleichwohl bemängelte sie den Rückzug des Staates aus der Verantwortung gegenüber der Polizei. Diese müsse für die Entscheidungen der Politik den Kopf hinhalten und „das verdient Respekt“, so Fahimi. Es verdiene aber auch, dass sich etwas ändere. Polizeiarbeit müsse auf sichere und verlässliche Grundlagen gestellt werden. Der Sparzwang der Länder habe die Besoldungsschere zwischen den Dienstherrn auseinandergetrieben, stellte Fahimi fest. „Gleiches Geld für gleiche Arbeit, das ist unsere klare Forderung. Wir sind stolz darauf, die weltweit größte Interessenvertretung für Polizeibeschäftigte im DGB zu haben“.

>>>Hier finden Sie weitere Redeauszüge der DGB-Chefin

Mit einem prominent besetzten Festakt wurde der GdP-Bundeskongress am 14. September 2022 beendet. Die Festrede hielt Bundeskanzler Olaf Scholz. Neben ihm hatten die Delegierten auch Grußworte von Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern und Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) sowie Berlins Regierende Bürgermeisterin, Franziska Giffey gehört.

Bundeskanzler Olaf Scholz als Ehrengast und mit Festrede beim GdP-Kongress

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte am 14.09.2022 den Bundeskanzler Olaf Scholz als Ehrengast des Festaktes ihres 27. Ordentlichen Bundeskongresses in Berlin. Die GdP sei heute die weltweit größte Interessenvertretung für Beschäftigte in der Polizei. „Das zeigt, die GdP ist attraktiv“, betonte der Kanzler. Überdies habe sie es in den vergangenen 72 Jahren ihres Bestehens stets vermocht, auf der Höhe der Zeit zu sein. Die GdP zeichne sich als eine bürgernahe und zivile Polizei aus. Scholz überbrachte dem Bremer Jochen Kopelke seine Glückwünsche zur Wahl in das Amt des neuen Bundesvorsitzenden. Die GdP in diesen Zeiten zu führen, sei gleichsam eine Ehre und eine Herausforderung, stellte Scholz fest und wünschte dem Team um den GdP-Chef „eine glückliche Hand und neue Impulse“. In Zeiten des Umbruchs bedürfe es vor allem Geschlossenheit, Teamplay und gegenseitiger Unterstützung innerhalb der Organisation. All das mit einem klaren Blick nach vorne.

Die Pandemie habe die Kolleginnen und Kollegen massiv gefordert, sagte der Kanzler. „Ihre Geduld und, ich möchte fast sagen, heroische Gelassenheit, habe ich immer wieder bewundert.“ Aber auch der Klimawandel und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine stellten die Arbeit der Polizei vor stetig wachsende Herausforderungen, nicht zuletzt auch in der Auseinandersetzung mit besorgten Bürgerinnen und Bürgern, aber: „Wenn wir zusammenstehen, kommen wir durch die Krise“, führte Scholz aus.

Zunehmend würden Kundgebungen von Extremisten gekapert und mündeten mitunter in gewalttätigen Auseinandersetzungen. „Dieser Missbrauch des Versammlungsrechts kann von uns nicht hingenommen werden“, unterstrich der Kanzler. Die Demokratie hierzulande sei wehrhaft. Daran sollte niemand zweifeln. „Ich bin der GdP zutiefst dankbar, dass sie gegen alle Formen von Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Rassismus Stellung bezogen hat.“ Auch Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten nehme man nicht hin, betonte der Kanzler unter anhaltendem Applaus der Delegierten. „Wer Polizistinnen und Polizisten angreift, ob mit Worten oder Gewalt, ob auf der Straße oder im Netz, der muss hart bestraft werden.“

Sicherheit könne es nur mit einer starken und durchsetzungsfähigen Polizei geben. Darum werde die Bundesregierung in den kommenden Jahren weitere Mittel für den Personalaufwuchs zur Verfügung stellen und in die digitalen Fähigkeiten der Polizei investieren.

Polizeiarbeit sei nervenaufreibend und mit persönlichen Risiken verbunden. Das müsse mit einer anständigen Entlohnung verbunden sein. Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage sei ein Baustein davon, betonte Scholz unter dem Applaus der anwesenden Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und versprach: „Wir werden das schon machen.“

Deutschland sei eines der sichersten Länder der Welt, „Das, meine Damen und Herren, ist Ihr Verdienst. Für unsere Sicherheit nehmen Sie viel in Kauf. Meine volle Unterstützung haben Sie. Vielen Dank.“

>>>hier Auszüge aus der Rede von Bundeskanzler Olaf Scholz

Unter dem Kongressmotto „Für uns. Für morgen“ haben die 254 Delegierten insgesamt 307 Anträge beraten. Neben polizeifachlichen Themen wurden auch beamten-, versorgungs- und tarifrechtliche Fragestellungen wie gesellschafts- und sozialpolitische Themen behandelt. Hier einige Themen, bei denen die Delegierten die Zukunft der GdP-Arbeit bestimmten:

- Sichere Verkehrswende nur mit moderner Polizei möglich
- GdP fordert bundeseinheitliche Besoldung sowie Harmonisierung von Polizeizulagen
- Prävention und Handlungskonzept bei möglicher Cannabis-Legalisierung
- Kriminalitätsbekämpfung: Künftig engere Kooperation von Bund und Ländern
- Notwendig: Investition in polizeiliche Krisenresilienz
- GdP fordert: Mehr politische Bildung für die Polizei
- Nicht-EU-Bürger sollen leichter verbeamtet werden können
- Länderwechsel von Beamtinnen und Beamten einfacher und transparenter gestalten
- Kein Abzug bei Versorgungserhöhungen durch die Hintertür
- Kripo-Laufbahnen attraktiver gestalten
- Wechselschichtdienst muss attraktiver werden
- Höhere Rente statt riestern
- Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit aktiv voranbringen

Besoldungsrunde in Bund und Ländern 2022 - ein aktueller Stand!

Zum 01.01.2023 beginnt die nächste Tarif- und Besoldungsrunde für den Bereich Bund und Kommunen. Es dürfte nicht sein, dass die vorangegange Tarif- und Besoldungsrunde 2020 bis 2022 noch nicht in allen Gebietskörperschaften abgeschlossen ist, meint Tillmann vom INFO-SERVICE.

Im November 2021 haben sich die Sozialpartner auf einen Tarifabschluss für die Arbeitnehmer der Länder geeinigt (mit Ausnahme von Hessen, das nicht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehört und eigenständige Tarifverhandlungen führt). Die Länder sind seit Monaten bemüht, ihre Position für die Übertragung auf die Besoldung ihrer jeweiligen Landesbeamten zu finden. Alle Länder haben zugesagt, die Corona-Prämie auf die Beamten im aktiven Dienst zu übertragen.

Die meisten Länder übertragen die Prämie aber nicht auf ihre Versorgungsempfänger. Bei der Anpassung von Besoldung und Versorgung werden die Pensionäre aber einbezogen. Die überwiegende Zahl der Länder, beabsichtigt, die Besoldung – wie beim Tarif – zum 01.12.2022 anzuheben (Hessen hat die Bezüge für seine Beamten schon in zwei Schritten erhöht: 2,2 Prozent zum 01.08.2022 und 1,89 Prozent zum 01.08.2023. Schleswig-Holstein hat ebenfalls schon angepasst (0,6 Prozent zum 01.06.2022 und 2,8 Prozent zum 01.12.2022).

Für die Bundesbeamten wurden die Bezüge schon zum 01.04.2022 erhöht. Dies gilt auch für Beamte der Bahn, Post-, Postbank und Telekom AG. Die neuen Besoldungstabellen finden Sie unter www.besoldung-in-bund-und-laendern.de.

Bei den Landesbeamten haben noch nicht alle Länder die Besoldung 2022 entschieden. Hier geben wir den aktuellen Stand wieder:

In folgenden Ländern werden die Bezüge zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben (entsprechende Gesetze sind in den Landtagen verabschiedet): Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt 

Hessen: Das Tarifergebnis in Hessen (TV-H) ist günstiger als der Abschluss des TV-L (Arbeitnehmer der Länder). Konkret haben die Tarifbeschäftigten von Hessen eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro erhalten, die mit den Bezügen für Februar 2022 ausgezahlt worden ist. Diese Zahlung haben auch die hessischen Beamten erhalten, nicht aber die Ruhestandsbeamten und sonstigen Versorgungsempfänger. Die Einkommen der Tarifbeschäftigten steigen in Hessen zum 01.08.2022 um 2,2 Prozent und zum 01.08.2023 noch mal um 1,8 Prozent (mindestens aber 65 Euro). Auszubildende, Praktikanten und Studierende des Landes Hessen erhalten zu beiden gleichen Zeitpunkten jeweils 35 Euro mehr. Das Ergebnis des TV-Hessen wurde auch auf die Beamtenbesoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten übertragen (2,2 Prozent mehr zum 01.08.2022 und ein Jahr später noch mal 1,89 Prozent mehr).

Schleswig-Holstein: Am 24.03.2022, hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die letzten beiden Gesetzgebungsverfahren zur Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten in dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Bereits am 27.01.2022 hatte der Landtag die  tarifliche Einmalzahlung (Corona) für aktive Beamte beschlossen. Die beschlossenen Gesetze sehen sowohl die zeit- und  wirkungsgleiche Übertragung der linearen Komponente des Tarifergebnisses als auch weitere strukturelle Verbesserungen vor:
- Erhöhung der Besoldung und Versorgung zum 01.06.2022 um 0,6 Prozent und eine weitere Erhöhung zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent,
- es erfolgt künftig die Dynamisierung aller bisherigen statischen Zulagen (einschl. der Stellen- und Erschwerniszulagen),
- Erhöhung des Familienzuschlags um 40,00 Euro pro Kind,
- Einführung von Familienergänzungszuschlägen,
- Verbesserungen in der Beihilfe für kinderreiche Beamtenfamilien,
- Streichung der Besoldungsgruppe (BesGr) A 5 (Beamtinnen und Beamte, die in der BesGr A 5 eingruppiert sind, werden nach A 6 überführt),
- die Bemessungssätze für Ehegatten und Kinder werden unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 90 Prozent erhöht. Ergänzend entfallen die bisherigen Beihilfeselbstbehalte in den unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich der BesGr. A 9.
- der Eigenanteil in der Heilfürsorge wird von 1,4 auf 1,0 Prozent abgesenkt.

Trotz der heftigen Kritik der Gewerkschaften, hat der Landtag – wie viele andere Landtage auch – die Coronaprämie nicht auf die Versorgungsempfänger übertragen.

Noch kein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz haben die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen verabschiedet.

 

Aktuelles aus den Regionen (Bund, Länder, Kommunen)

Baden-Württemberg führt pauschale Beihilfe ein (01.01.2023)

Baden-Württemberg führt zum 01. Januar 2023 die pauschale Beihilfe ein. Mit einem Gesetz wird nun das sechste Land die sogenannte pauschale Beihilfe einführen. Wenn der Gesetzentwurf in Kraft tritt, soll es Beamten, Beamtenanwärtern, Richtern und Versorgungsempfängern möglich sein, zwischen der klassischen Beihilfe oder pauschalen Beihilfe zu entscheiden. Die Entscheidung ist freiwillig und offen. Diejenigen, die sich vom Gesetz eine starke Inanspruchnahme der Beamten versprechen, werden sich noch wundern. Viele Beamtinnen und Beamte werden sich nicht für die neue Option der pauschalen Beihilfe entscheiden. "Zu schwer wiegen, die Vorteile der klassischen Beihilfe und die deutlichen Nachteile der pauschalen Beihilfe - vor allem die Unwiderruflichkeit und die Probleme beim Dienstherrnwechsel - meint Beamten-Experte Uwe Tillmann vom INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst, der seit mehr als 25 Jahren die Beamten und den öffentlichen Dienst informiert, beispielsweise auch mit dem Ratgeber Beihilferecht in Bund und Ländern.

Mit den Änderungen im Beihilferecht soll es für baden-württembergische Beamte für die Zukunft neben dem bewährten System und der anlassbezogenen Beihilfe die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versicherter Personen eröffnet werden. Geregelt wird der Anspruch, die Antragsberechtigung, der Antrag, die Unwiderruflichkeit, die einzuhaltenden Fristen, Härtefälle und die Bemessung der pauschalen Beihilfe. Daneben wird das Verfahren bei Änderungen der Beitragshöhe, Anrechnungen und Beitragsrückerstattungen geregelt.

>>>Hier finden Sie die Details zum Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg, die pauschale Beihilfe ab 01.01.2023 einzuführen.

Berlin und Brandenburg mit weiterem Personalzuwachs

Das Land Berlin beschäftigte im öffentlichen Dienst am 30.06.2021 insgesamt 215 480 Personen. Das waren gegenüber dem Vorjahr 4 640 Personen bzw. 2,2 Prozent mehr. Im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg gab es im selben Zeitraum einen Anstieg um 3 655 Personen bzw. 3,1 Prozent auf insgesamt 123 160 Beschäftigte, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

Etwa ein Drittel der öffentlich Beschäftigten verfügt über einen Beamtenstatus (Berlin: 29,8 Prozent, Brandenburg: 29,4 Prozent). In beiden Ländern blieb der Frauenanteil gegenüber dem Vorjahr relativ stabil (Berlin: 54,2 Prozent; Brandenburg: 64,8 Prozent). Die Zahl der Auszubildenden verringerte sich in Berlin geringfügig um 0,3 Prozent, während sie sich im Land Brandenburg um 3,6 Prozent erhöhte. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg in beiden Ländern deutlich an (in Berlin um 3,8 Prozent und in Brandenburg um 4,4 Prozent). Bundesbedienstete sind in den Zahlen nicht enthalten.

Der größte Arbeitgeber im öffentlichen Dienst in Berlin war der Berliner Landesdienst, der aus Haupt- und Bezirksverwaltung besteht. Zwei Drittel der Beschäftigten arbeiteten dort. Die anderen waren u. a. in Landesbetrieben oder öffentlichen Hochschulen beschäftigt. In der Hauptverwaltung gab es ein Plus von 2 295 Personen – hier wurde hauptsächlich im Schulbereich sowie im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Personal aufgestockt.

Im Land Brandenburg arbeitet gut die Hälfte der im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Landesdienst (43,3 Prozent bei Gemeinden und Gemeindeverbänden und 7,3 Prozent bei den Sozialversicherungsträgern). Die personell größte Veränderung verzeichneten mit einem Plus von 1 525 Beschäftigten die Gemeinden und Gemeindeverbände. Diese hatten hauptsächlich den Personalbestand in den Kindertageseinrichtungen und in der Verwaltung erhöht. Annähernd ein Drittel der Beschäftigten arbeitet in Teilzeit. Während der Frauenanteil der Teilzeitbeschäftigten bei 85,3 Prozent lag, waren es bei den Vollzeitbeschäftigten 54,3 Prozent Frauen.

>>>weitere Daten finden Sie unterhttps://www.statistik-berlin-brandenburg.de/oeffentlicher-dienst

Nordrhein-Westfalen hat die Kostendämpfungspauschale abgeschafft

Zuletzt hatte der Berliner Senat zum 01.01.2018 die  Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe abgeschafft. Nun folgt Nordrhein-Westfalen diesem Beispiel und hat die Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022 entfallen lassen. Die Regelung betrifft Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden.
Das LBV von NRW behält den Eigenbehalt für das Jahr 2022  ab dem 25.03.2022 nicht mehr ein. Bereits einbehaltene  Beträge werden mit aktuellen Beihilfeanträgen erstattet.

Zu beachten ist, dass die Vorgehensweisen anderer Beihilfestellen in NRW von dem geschilderten Verfahren des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) abweichen können.

Rheinland-Pfalz: Lehrerverband VBE fordert die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) von Rheinland-Pfalz fordert vor dem Hintergrund der geänderten Haushaltslage die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Lars Lamowski: „Die Kostendämpfungspauschale ist ein zeit- und personalintensives Instrument zur Entlastung des Landeshaushalts mit geringem Nutzen. Da im Zuge der Corona-Pandemie Rheinland-Pfalz im Finanzausgleich der Länder vom Nehmer- zum Geberland aufsteigen konnte, ist die Pauschale nun hinfällig.“

Die Kostendämpfungspauschale wurde eingeführt, um die Haushalte der Länder zu entlasten. Hierfür sollte auch der Öffentliche Dienst seinen Beitrag leisten. Lars Lamowski, stellvertretender Landesvorsitzender des VBE Rheinland-Pfalz, erklärt: „Die Kostendämpfungspauschale wird den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern im Krankheitsfall von der Beihilfezahlung abgezogen. Sie müssen also selbst für die angefallenen Kosten aufkommen“

Inzwischen hat sich die Haushaltslage des Landes geändert. „Rheinland-Pfalz konnte durch die Errungenschaften von BioNTech und den damit verbundenen Gewerbesteuer-Einnahmen im Länderfinanzausgleich vom Nehmer- zum Geberland aufsteigen. Der ursprüngliche Zweck der Kostendämpfungspauschale ist somit hinfällig“, so Lamowski weiter. „Die Erhebung der Kostendämpfungspauschale ist zudem mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und bindet Personal in der Finanzverwaltung.“

Andere Länder, wie z.B. Nordrhein-Westfalen, haben die umständliche Kostendämpfungspauschale bereits abgeschafft. Rheinland-Pfalz sollte hier nachziehen, auch um die Attraktivität des Beamtentums zu steigern und so die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Schleswig-Holstein hat mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2022 weitere Anpassungen vorgenommen

Das Land Schleswig-Holstein hat das Tarifergebnis auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten und Versorgungsempfänger/innen übertragen. Die Umsetzung der Corona-Sonderzahlung – wie im Tarifvertrag – bleibt einer eigenständigen Gesetzesregelung vorbehalten (vgl. Drs. 19/3557). Unter Beachtung der versorgungsrechtlichen Systematik (insbesondere unter des maßgeblichen Ruhegehaltssatzes) werden in Schleswig-Holstein die Besoldungs- und Versorgungsbezüge ab 1. Juni 2022 um 0,6 Prozent angepasst. Die entsprechenden Tabellen finden Sie auf der Seite www.besoldung-schleswig-holstein.de.

Zum 01.12.2022 werden die Besoldungs- und Versorgungsbezüge noch mal um 2,8 Prozent steigen.

 

Seminar zum Beamtenversorgungsrecht: aktuell - kompetent - teilnehmerorientiert - von Praktikern für die Praxis

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte besteht seit mehr als 25 Jahren. Neben Publikationen führt der INFO-SERVICE auch Seminare zur Beamtenversorgung durch. Im Mittelpunkt steht das Beamtenversorgungsrecht. Begrenzte Teilnehmerzahlen garantieren intensive Diskussion mit dem Referenten.

Die Teilnahme eignet sich insbesondere für Sachbearbeiter in Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, vor allem auch für Mitglieder von Personalvertretungen (freigestellte und nichtfreigestellte Personalräte). Aber auch Betriebsräte der ehemaligen Unternehmen der Deutsche Bundespost (Post AG, Telekom AG) und der Deutsche Bahn AG). Zur Zielgruppe zählen auch Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte und Vertrauensleute der Schwerbehinderten.

Der Inhalt des Seminars im Überblick:
- Grundzüge des Beamtenversorgungsrechts (Bund und Länder)
- Gliederung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG)
- Berechnung des Ruhegehalts
- Versorgungsabschläge
- Mindestversorgung
- Erziehungsberechtigte Zeiten

Das Seminar wird von Experten der Beamtenversorgung und Kennern der betrieblichen Praxis durchgeführt. Anschaulich und in verständlicher Sprache. Die Ausrichtung der Seminarschwerpunkte bezieht auch Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein.

Das nächste Seminar am Dienstag, 8.11.2022 in Düsseldorf in einem Hotel in der Nähe des HBF Düsseldorf statt und beginnt um 09.30. Als Ende ist 16.30 Uhr vorgesehen. Der Preis für die Teilnahme beträgt 225 Euro zzgl. MwSt..>>>zur Anmeldung

Interessenten für ein Inhouse-Seminar können uns gerne eine Mail schreiben>>>für mehr Informationen

Zum Referent: Dipl. Verw. Uwe Tillmann
Der Referent gilt als Beamten-Experte und hat zahlreiche Publikationen zum Thema "Beamtinnen und Beamte" veröffentlicht. Daneben ist er Autor bzw. Mitautor von diversen Taschenbüchern und Ratgebern für Beamte und den öffentlichen Dienst, z.B. Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor, Beihilfe in Bund und Ländern sowie "Beamtenversorgung in Bund und Ländern". Tillmann referiert seit vielen Jahren zum Spezialthema der "Beamtenversorgung", u.a. wird er von Behörden und Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche als Experte für Vorträge zum Marktsegment "Öffentlicher Sektor/Dienst" und zur Zielgruppe Beamtinnen/Beamte angefordert.

Impressum

INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamte
Carl-Ludwig-Seeger-Str. 24
55232 Alzey
Internet: www.der-oeffentliche-sektor.de
E-Mail: kontakt@der-oeffentliche-sektor.de

Redaktion: Dipl. Verw. Uwe Tillmann

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