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Saarland – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 1.3.2010
Das Saarland hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sehen zum 1. März 2009 eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 40 Euro und unmittelbar an schließend eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vor. Zudem fand zum 1. Juli 2009 der Ein bau der jährlichen Sonderzahlung in die Grundgehaltstabelle statt und eine Abkehr vom Prinzip der Dienstaltersstufen hin zu Erfahrungsstufen unter Beibehaltung der 12 Stufen und des bisherigen Stufenrhythmus. Im Jahr 2010 erfolgt die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 98,10 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 104,14 Euro
Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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