Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Saarlandes ab 01.09.2018

 

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Saarland: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. September 2018

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt (u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG sowie das BBesG mit Stand 31.08.2006). Das Saarland hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung u.a. dazu genutzt, die Besoldung anzupassen und den Aufstieg nach Dienstaltersstufen durch das System der Erfahrungsstufen zu ersetzen.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Im Saarland haben sich die Gewerkschaften mit der Landesregierung einvernehmlich auf eine lineare Besoldungsanpassung von 4,25 Prozent für die Jahre 2017/2018 verständigt. Damit wird der sogenannte „Saarländische Weg“ fortgeschrieben und orientiert sich am Tarifergebnis TV-L mit seinem Gesamtpaket von 4,45 Prozent. Im Einzelnen ist verabredet:
- 2017 lineare Erhöhung um 2 Prozent (zusätzlich werden letztmalig 0,2 Prozent der Versorgungsrücklage zugeführt)
- zum 01.05.2017 für alle Besoldungsgruppen.
- 2018 lineare Erhöhung um 2,25 Prozent zum 01.09.2018 für alle BesGr

Die Anwärterbezüge wurden zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 um jeweils 35 Euro angehoben. Zudem haben Beamtenanwärter nunmehr 30 Urlaubstage (Arbeitstage).

Die aktuellen Werte (2018) finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.09.2018* (Monatsbeträge in Euro)

* Gültig ab 1. Mai 2014 A 2 bis A 9, ab 1. Juli 2014 A 10 bis A 13, ab 1. September 2014 A 14 bis A 16

Familienzuschlag – ab 01.09.2018* (Monatsbeträge in Euro)

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 130,67 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 365,97 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.09.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.09.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.09.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.09.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.09.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.09.2018 (Monatsbeträge in Euro)

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