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Sachsen-Anhalt –
Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 1.1.2012
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen
Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren
und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die
Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen
Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.
August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem
1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die
Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu
genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden. Dies sieht u.a.
eine Abkehr vom Besoldungsdienstalter hin zu Erfahrungsstufen bei
gleichem Aufbau wie beim Bund vor. Beim Überleitungsrecht wurde jedoch
ein wesentlich komplizierterer Weg gewählt. Zudem hat das Land einige
Landesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetze verabschiedet. Für
das Jahr 2011 hatte dies eine Linearanpassung von 1,5 % zum 1.4. zum
Inhalt. Im Jahr 2012 erhalten die Beamtinnen und Beamten weitere 1,9%
zzgl. eines Sockelbetrages von 17 Euro.
Die Tabellenwerte ab 1. Januar 2012 finden Sie auf dieser
Seite.
Besoldungstabelle A – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge
in Euro)
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Familienzuschlag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in
Euro)
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Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,90 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 320,63 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu
berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,11
Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A
5 um je 15,34 Euro.
Besoldungstabelle B – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge
in Euro)
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Besoldungstabelle C – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge
in Euro)
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Besoldungstabelle W – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge
in Euro)
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Besoldungstabelle R – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge
in Euro)
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Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge
in Euro)
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Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.1.2012
(Monatsbeträge in Euro)
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Mehr Informationen zur Besoldung in Sachsen-Anhalt finden Sie
unter: www.besoldung-sachsen-anhalt.de