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Sachsen – Besoldungsrecht
und Besoldungstabellen ab 1.1.2012
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen
Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren
und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die
Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen
Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.
August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem
1. September
2006 die eigenständige Regelungskompetenz für
die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.
Das Land Sachsen hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt,
eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Dies führte im
Jahr 2011 zu einer Linearanpassung von 1,5% und zum 01.01.2012 zu einer
weiteren Anpassung von 1,9% mit einer anschließenden Erhöhung des
Grundgehaltes um einen Sockel von 17 Euro.
Die Tabellenwerte ab 1. Januar 2012 finden Sie auf dieser Seite.
Besoldungstabelle A – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge
in Euro)
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Familienzuschlag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in
Euro)
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Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,90 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 311,26 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu
berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11
Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den
Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4
um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit
dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer
niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag
zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
-
in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 103,38 Euro
- in den
Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 109,74 Euro
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Besoldungstabelle C – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge
in Euro)
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Besoldungstabelle W – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge
in Euro)
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Besoldungstabelle R – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge
in Euro)
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Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge
in Euro)
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Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1 u. 2) – ab
1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
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Mehr Informationen zur Besoldung in Sachsen finden Sie
unter: www.besoldung-sachsen.de