Besoldungstabellen für Beamte im Freistaat Sachsen ab 01.03.2013

 

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Sachsen – Besoldungstabellen ab 01. März 2013

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel
125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Sachsen hat diese Kompetenz dazu genutzt, das gesamte Beamtenrecht umfassend zu modernisieren. Das Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter wurde durch Erfahrungsstufen ersetzt. Zuletzt wurden die Bezüge der Beamten um 1,5 Prozent zum 01.01.2012 angehoben.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Vorgesehen ist eine Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamte bis BesGr A 9 zum 01.03.2013 sowie zum 01.04.2014.Ab BesGr A 10 zum 01.09.2013 und zum 01.04.2014. Die Anwärterbezüge werden um 50 Euro zum 01.03.2013 und um 2,95 Prozent zum 01.04.2014 erhöht. Zum 01.01.2015 kommen noch mal 25 Euro dazu.

Mehr Informationen zum sächsischen Beamtenrecht unter www.besoldung-sachsen.de

Besoldungstabelle A – ab 01.03.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.03.2013 (Monatsbeträge in Euro)

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,55 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 319,51 Euro.
* Gültig ab 01.03.2013 für die Besoldungsgruppen bis A 9, ab 01.09.2013 für die Besoldungsgruppen ab A 10

Besoldungstabelle B – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.03.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1 u. 2) – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Mehr Informationen zur Besoldung in Sachsen finden Sie unter: www.besoldung-sachsen.de

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