Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Schleswig-Holstein ab 01. Januar 2018

 

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Schleswig-Holstein: Besoldungstabellen ab 01. Januar 2018

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Schleswig-Holstein hat seine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz fortführt, jedoch wurde das Besoldungsdienstalter abgeschafft und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten Stufenrhythmus eingeführt.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Schleswig-Holstein übernimmt das für die Arbeitnehmer ausgehandelte Tarifergebnis auf die Beamten des Landes. Das Gesetz sieht vor, die Bezüge für Beamte, Richter und Pensionäre rückwirkend zum 01.01.2017 um 1,8 Prozent anzuheben. Zum 01.01.2018 erfolgt dann eine weitere Steigerung um 2,35 Prozent. Beamtenanwärter erhalten jeweils zum 01.01.2017 und 01.01.2018 eine Erhöhung von 35 Euro. In Schleswig-Holstein fließen noch bis Ende 2017 0,2 Prozentpunkte der Erhöhung in eine Rücklage für künftige Pensionszahlungen.

Die aktuellen Besoldungstabellen finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 113,78 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 352,71 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 43 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 105,70 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 112,20 Euro

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C kw – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)


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