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INFO-BRIEF vom 03.01.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Neuen Jahr 2026 wünschen wir unseren Leserinnen und Lesern alles Gute, vor allem Gesundheit und Wohlergehen.
Der öffentliche Dienst steht zu Beginn des Jahres inmitten turbulenter Zeiten. Erschrecken ist die Respektlosigkeit vor Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften. Dass genau die Einsatzkräfte immer wieder angegriffen, bedroht und beleidigt werden, die uns alle vor Gefahren und Bedrohungen schützen, ist ein einziger großer Skandal.
Die politisch Veranntwortlichen haben zu vieles, zu lange laufen lassen. Die Justiz ist personell unterbesetzt und zu lasch in der Rechtsprechung.
Ein nicht minderer Skandal ist, dass man Beamtinnen und Beamte schon jahrelang auf eine rechtmäßige Alimentation vertröstet und die letzte Tarif- und Besoldungsrunde vom Frühjahr 2025 für den Bund (einschl. Bahn, Post, Telekom und Postbank) bis heute nicht übertragen hat. Einzig positiv ist zu bewerten, dass im Dezember 2025 eine Abschlagszahlung auf die angedachte Tarifübertragung auf die Beamtenbesoldung erfolgte
Heute informieren wir Sie über die o.a. Themen umfassend und geben Ihnen - wie immer - Hinweise zu unseren aktuellken Publikationen und Serviceangeboten..
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Uwe Tillmann
INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte
Weitere THEMEN
Die Tarifrunde deutscher Länder (TdL) hat bereits begonnen. Die Forderungen der Gewerkschaften für die Länder gelten nicht für das Land Hessen. Hessen ist schon vor mehr als zehn Jahren aus der TdL ausgetreten, stellt eigene Forderungen auf und führt eigenständige Verhandlungen.
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes - unter der Federführung von ver.di - fordern 7 Prozent mehr Geld, mindestens aber 300 Euro monatlich. Damit gehen die Gewerkschaften mit ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der IG BAU und dem Beamtenbund (dbb beamtenbund und tarifunion) in diese Tarifauseinandersetzung. Das Motto: „Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben!“
Mit einer Forderung von sieben Prozent mehr Geld im Monat – mindestens aber 300 Euro zusätzlich, um die unteren Lohngruppen zu stärken, starten die Gewerkschaften in die Verhandlungen für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten der Länder. Für Nachwuchskräfte, Praktikanten und Studierende sollen die Vergütungen um 200 Euro pro Monat steigen. Zudem wird ihre unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung gefordert.
Darüber hinaus sollen alle Zeitzuschläge um 20 Prozentpunkte steigen.
Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags (TV-L) soll zwölf Monate betragen. So haben es die Mitglieder der ver.di-Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) beschlossen.
Frank Werneke führt die Länder-Tarifrunde als Verhandlungsführer - auch für die DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU und den Beamtenbund. - an. Die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für knapp 1 Mio. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) haben am 3. Dezember 2025 begonnen.Als weitere Verhandlungstermine sind der 15./16. Januar 2026 und der 11./12. Februar 2026 in Potsdam vereinbart.
Die Verhandlungen führt arbeitgeberseitig der Vorstand der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Diesem gehören an, der hamburgische Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (Vorsitzender des Vorstands), der Sächsische Staatsminister der Finanzen Christian Piwarz (Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstands) und die schleswig-holsteinische Finanzministerin Dr. Silke Schneider (Zweite Stellvertreterin des Vorsitzenden des Vorstands).
ver.di begründet die Forderung
Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben, um mit hoch qualifizierten und motivierten Menschen die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Dafür braucht es eine angemessene Entgelterhöhung und gute Arbeitsbedingungen, stellt Frank Werneke fest. Der Bundesvorsitzende von ver.di verweist auf die Grundlage des Forderungsbeschlusses, an der eine breite Forderungsdiskussion, mit rund 68.000 Kolleginnen und Kollegen beteiligt waren. Anschließend wurden die Ergebnisse in den ver.di-Landesbezirken ausgewertet und der BTK öD präsentiert. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke macht klar: „Die Beschäftigten wollen ein klares Signal der Arbeitgeber, dass ihre Leistungen künftig besser honoriert werden – sie erwarten Anerkennung und Respekt für ihr Engagement. Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben, um mit hoch qualifizierten und motivierten Menschen die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Dafür braucht es eine angemessene Entgelterhöhung und gute Arbeitsbedingungen.“
Werneke betonte, dass höhere Steuereinnahmen, gerade nach der jüngsten Steuerschätzung, die finanziellen Spielräume insbesondere der Länder erweitert hätten. „Das muss sich auch bei den Gehältern zeigen, denn der öffentliche Dienst steht im Wettbewerb um die besten Fachkräfte – bei zugleich mehreren Hunderttausend unbesetzten Stellen.“ Daher ist eine Erhöhung deutlich oberhalb der Inflation notwendig. Zudem geht es darum, den Anschluss an den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen vom Frühjahr 2025 zu halten. „Dass die Gehälter im öffentlichen Dienst nicht auseinanderdriften, ist schlicht eine Frage der Gerechtigkeit“, erklärte Werneke. Das gelte auch für die Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ost und West, insbesondere beim Kündigungsschutz und den Arbeitszeiten in Uni-Kliniken, die Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern immer noch benachteiligen: „35 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es mehr als überfällig, hier für gleiche Bedingungen zu sorgen. Statt immer neuer Festtagsreden müssen endlich Fakten geschaffen werden.”
Dass die Gehälter im öffentlichen Dienst nicht auseinanderdriften, ist schlicht eine Frage der Gerechtigkeit.
verdi fordert die Übertragung des Tarifergebnisses der Länder auf Landesbeamte
Die Gewerkschaften fordern die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die 1,4 Mio. Landesbeamten.
Einschätzung des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte
Die erste Verhandlungsrunde verlief ergebnislos, so wie man das seit Jahren kennt. Der INFO-SERVICE erwartet sehr schwere Tarifverhandlungen..
Beamtenbereich des Bundes: Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger warten auf den versprochenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Übertragung des Tarifergebnisses vom Frühjahr 2025 und zur ordnungsgemäßen und amtsangemessenen Alimentation
Im Dezember haben Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes eine Abschlagszahlung im Vorgriff auf die zu erwartende Übertragung des Tarifergebnisses erhalten. Die Anhebung der Bezüge soll rückwirkend zum 01.04.2025 um 3,0 Prozent - mindestens 110 Euro monatlich - angehoben werden. Zum 01.05.2026 erhöhen sich die Bezüge dann noch mal um 2,8 Prozent.
Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger warten seit nunmehr zehn Monaten darauf, dass das zuständige Bundesinnenministerium (BMI) endlich einen Gesetzentwurf zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses für den Bund/VKA vom Frühjahr 2025 vorlegt. Allein erfreulich und zu begrüßen ist, dass Bundesinnenminsiter Alexander Dobrindt auf das Drängen der Gewerkschaften reagiert und die Bundesregierung im Dezember 2025 eine Abschlagszahlung gewährt hat. Rund 1.000 Euro und mehr (brutto) haben alle Beamten des Bundes sowie die Versorgungsempfänger erhalten.
Zentrale Punkte des zu erwartenden Gesetzentwurfs sind:
- rückwirkend zum 1. April 2025 sollen die monatlichen Dienstbezüge um 3,0 Prozent - mindestens aber um 110 Euro - steigen.
- ab 1. Mai 2026 sollen die Dienstbezüge dann noch mal um weitere 2,8 Prozent erhöht werden.
Für Anwäterinnen und Anwärter ist eine Erhöhung um je 75 Euro zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026 vorgesehen.
Zulagen und Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten
Der Gesetzentwurf wird die in der Tarifeinigung vorgesehene Anpassung von Zulagen und Zuschlägen beinhalten (ab 1. Juli 2025 wurde im Tarif die Schichtzulage von 40 Euro auf 100 Euro erhöht und die Wechselschichtzulage von 105 auf 200 Euro angehoben. Ab 1. Januar 2027 sollen die Zulagen und Zuschläge dann dynamisch angepasst werden.
Arbeitszeit
Ab 2027 erhalten alle Beschäftigten, auch die Nachwuchskräfte, einen weiteren Tag Erholungsurlaub. Teile der Jahressonderzahlung können zukünftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden. Damit ist der Einstieg in ein Wahlmodell geschafft. Die Jahressonderzahlung soll ab dem Jahr 2026 für die Beschäftigten des Bundes nach Entgeltgruppen gestaffelt auf 95, 90 bzw. 75 Prozent des monatlichen Entgelts erhöht werden.
Bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten wurde die jährliche Jahressonderzahlung im Jahre 2009 in die monatlichen Bezüge integriert. Hier gilt es die Erhöhung, welche durch das Tarifergebnis erreicht wurde, in die Besoldung zu integrieren. Alternativ kann die jährliche Sonderzahlung wieder aus den Bezügen herausgerechnet werden, um die Erhöhung dann auf die verschiedenen Besoldungsgruppen zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.
Zudem wird ab 1. Januar 2026 die Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden für die Tarifbeschäftigten eingeführt, welche eine Regelarbeitszeit von 39 Stunden haben. Wichtig hierbei ist die doppelte Freiwilligkeit. Sollten sich Beschäftigte dafür entschieden, befristet für bis zu 18 Monate ihre Regelarbeitszeit zu erhöhen, erhalten sie für diese Erhöhungsstunden Zuschläge. Für die Regelungen zur Arbeitszeit wurde ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029 vereinbart, das gibt uns die Möglichkeit auf mögliche Fehlentwicklungen reagieren zu können.
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes setzen sich von jeher grundsätzlich für eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ein. Dazu zählen die Erhöhung der Besoldung auch rückwirkend, der weitere Tag Erholungsurlaub, sowie die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in drei freie Tage umzuwandeln.
Die Möglichkeit für Tarifbeschäftigte, mit einer doppelten Freiwilligkeit ihre Arbeitszeit von 39 auf 42 Wochenstunden zu erhöhen, lehnen die Gewerkschaften ab. Das Thema wurde durch den Bund in die Tarifrunde eingebracht, wird aber bei den Gewerkschaften - vor allem ver.di - sehr kritisch gesehen. Insbesondere auch weil bereits heute schon regulär 41 Stunden pro Woche gearbeitet wird. ver.di fordert daher eine Verkürzung der Arbeitszeit auf das Tarifniveau. Auch steht ver.di hinter den speziellen Arbeitszeitregelungen der Postnachfolgeunternehmen (Post, Telekom, Postbank) und möchten diese bewahren.
Amtsangemessene Besoldung nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Mit dem noch ausstehenden Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger soll zugleich die Überarbeitung der Bundesbesoldung gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geschehen. Bei der amtsangemessenen Besoldung ist zu erwarten, dass die neue Bundesregierung nicht die alten Fehler der vorherigen Bundesregierung wiederholt, sondern eine rechtssichere und angemessene Reform auf den Weg bringt. Die Gewerkschaften werden darauf achten, dass auch im nun folgenden Gesetzgebungsverfahren keine weiteren Verzögerungen entstehen.
Hier hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Druck auf die Bundesregierung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsreichts (BVerfG) vom 19.11.2025 erhöht. Denn Karlsruhe hat die Beamtenbesoldung Berlin für weitgehend verfassungswidrig erklärt. Der Entscheidung lagen mehrere Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu einzelnen Besoldungsgruppen und Zeiträumen zwischen 2008 und 2017 zugrunde. Die Prüfung wurde durch den Senat auf alle Besoldungsordnungen A und auf den gesamten Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2020 erweitert.
In seinem Beschluss entwickelt der Karlsruher Senat seine bisherige Rechtsprechung fort. Die gerichtliche Kontrolle, ob die Besoldung evident unzureichend und Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) deshalb verletzt ist, vollzieht sich in drei Schritten: Erforderlich ist – erstens, sofern Anlass dafür besteht – eine Prüfung des Gebots der Mindestbesoldung (Vorabprüfung). Es bedarf – zweitens – einer zweistufigen Prüfung des Gebots, die Besoldung der Beamten fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards anzupassen (Fortschreibungsprüfung). Schließlich – drittens – ist, sofern die Vorabprüfung oder die Fortschreibungsprüfung einen Verstoß gegen das Alimentationsprinzip ergibt, zu prüfen, ob dieser Verstoß ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Im Ergebnis stellt der Senat fest, dass rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig sind. Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat verfassungskonforme Regelungen bis zum 31. März 2027 zu treffen.
Bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung mit der jüngsten Entscheidung der Karlsruher Richter umgeht. Wir werden darüber informieren.
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Sobald die Bundesregierung den o.a. Gesetzentwurf vorlegt (wahrscheinlich Januar/Februar 2026) wird der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte eine rund 100-seitige Broschüre zum o.a. Gesetzentwurf herausgeben. Dort finden Sie alle aktuellen Besoldungtstabellen des Bundes (einschl. Bahn, Post, Telekom und Postbank) und der Länder. Daneben erläutern wir die Überlegungen der Bundesregierung zur Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation (Bundesbeamte mit zwei Kindern beim Famileinzuschlag können auf vierstellige Nachzahlungen rechnen). In der Broschüre wird auch die neue Besoldungstabelle (Bund) enthalten sein. Ebenso dokumentieren wir die Begründung der Bundesregierung, die Einkommenssituation der Beamtinnen und Beamten zu verbessern und damit vor allem die Bezahlung der jungen Nachwiuchskräfte attraktiver zu machen.
Hier kann die Broschüre vorbestellt werden (auch für Mehrfach-Exemplare der Gewerkschaften, Personalvertretungen und sonstige Interessenten<).
Zur Bestellung >>>Einzel- und Mehrfachexemplare der Broschüre
Angebot für Gewerkschaften und Personalvertretungen
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>>>zur Vorbestellung mit Vorzugspreis
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Zum 26. Mal hat der INFO-SERVICE im Juli 2026 den beliebten Ratgeber zum Beihilferecht in Bund und Ländern neu aufgelegt. Die Neuauflage enthält u.a. die neuen Vorschriften zur 10. Änderung der Bundesbeihilfeverordnung. >>>zur Bestellung für nur 10,00 Euro (inkl. MwSt. .
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