Besoldung der Beamtinnen und Beamten: Berlin ab 01.12.2022 und Vorjahre

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Berlin 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG - alte Fassung - ) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund (2-3-3-3-4-4-4 Jahresrhythmus). Durch den jahrelangen Stillstand (von 2004 bis 2010) bei der Beamtenbesoldung in Berlin besteht nach wie vor Handlungsbedarf.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die neu gewählte Landesregierung kündigte an, das in der vergangenen Legislaturperiode erreichte Besoldungsniveau zu halten (mind. dem Besoldungsdurchschnitt der Länder durch die Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L zu übernehmen). Die Besoldungserhöhung wird wahrscheinlich erst zum 01.12.2022 erfolgen (deshalb gelten die Tabellen auf dieser Seite aller Voraussicht nach, bis Ende November 2022).

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). >>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Das Ergebnis finden Sie in diesem Kapitel in einem Kasten nach der Seite „Wegweiser“. Die neu gewählte Landesregierung kündigte an, das in der vergangenen Legislaturperiode erreichte Besoldungsniveau zu halten (mind. dem Besoldungsdurchschnitt der Länder durch die Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L zu übernehmen).

Die Besoldungserhöhung ist zum 01.12.2022 in Kraft getreten. Hier die geltenden Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte zum 01. Dezember 2022:

 

Besoldungstabellen ab 01.12.2022

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

Erfahrungs-
zeiten

2 Jahre 3 Jahre     4 Jahre      
      (in den Besoldungsgr. A4–A7 (2 Jahre)     (in den Besoldungsgr. A4–A8 (3 Jahre)      
 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A 5  2.314,42  2.397,93  2.457,76  2.520,40  2.581,55  2.646,88  2.705,36  2.761,53
 A 6  2.365,38  2.435,66  2.568,51  2.636,33  2.697,49  2.768,02  2.830,57  2.897,08
 A 7  2.461,81  2.529,40  2.614,11  2.768,02  2.861,84  2.941,17  3.003,75  3.115,78
 A 8  2.603,80  2.780,97  2.893,05  3.005,09  3.170,53  3.260,47  3.328,93  3.394,69
 A 9  2.762,61  2.857,77  3.005,09  3.173,23  3.296,70  3.449,71  3.539,27  3.626,02
 A 10  2.963,48  3.089,81  3.296,70  3.506,24  3.659,09  3.811,96  3.952,43  4.068,10
 A 11  3.396,03  3.592,96  3.792,66  3.993,72  4.125,94  4.269,17  4.439,93  4.544,58
 A 12  3.649,44  4.024,01  4.125,94  4.398,62  4.523,92  4.767,68  4.861,32  5.030,73
 A 13  4.310,46  4.532,21  4.753,91  4.977,00  5.186,34  5.285,50  5.494,82  5.604,97
 A 14  4.537,69  4.822,76  5.138,15  5.419,07  5.610,51  5.795,03  5.993,35  6.197,15
 A 15  5.566,42  5.854,24  6.022,26  6.220,57  6.418,88  6.615,81  6.776,94  7.012,44
 A 16  6.147,59  6.447,81  6.676,41  6.905,03  7.132,26  7.360,85  7.589,46  7.813,95

 

Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Familienzuschlag nach § 40 BBesG BE Besoldungsgruppen A 5 - A 8 übrige Besoldungsgruppen
FZ Stufe 1 142,92 Euro 150,10 Euro

 

Der Familienzuschlag der Stufe 1 erhöht sich um die jeweiligen Beträge pro zu berücksichtigendem Kind

FZ Stufe 2 (1. Kind)
FZ Stufe 3 (2. Kind)
FZ Stufe 4 (3. Kind)
FZ Stufe 5 und höher (4. und weitere Kinder)

128,39 Euro
128,39 Euro
819,76 Euro
678,99 Euro


Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 erhöht sich der Familienzuschlag für das erste zu berücksichtigende Kind (Stufe 2) und das zweite zu berücksichtigende Kind (Stufe 3)

Erhöhungsbeträge BesGr A 5 BesGr A 6 BesGr A 7 BesGr A 8
Fz Stufe 2 (1.Kind)   168,96 Euro  122,02 Euro    29,36 Euro        -
Fz Stufe 3 (2.Kind)   186,05 Euro  190,14 Euro 197,89 Euro  94,28 Euro

 

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe in derselben Erfahrungsstufe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbeitrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Landesbesoldungsgesetz Berlin

BesGr A 5 bis A 8 129,23
BesGr A 9 bis A 12 137,21

 

Besoldungstabelle B
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Besoldungsgruppe

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 7.006,72
B 2 8.151,04
B 3 8.635,50
B 4 9.142,92
B 5 9.725,03
B 6 10.274,77
B 7 10.809,50
B 8 11.366,86
B 9 12.058,87
B 10 14.207,84
B 11 14.761,72

 

 

Besoldungstabelle W
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Besoldungsgruppe W        
W 1       4.855,20     
W 2  6.418,88
W 3  7.360,85

 

 

Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe
   Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7
 C 1    3.733,53 3.864,63 3.995,67 4.126,74 4.257,88 4.388,92 4.520,00
 C 2    3.741,70 3.950,60 4.159,51 4.368,43 4.577,32 4.786,20 4.995,10
 C 3    4.120,24 4.356,75 4.593,31 4.829,85 5.066,37 5.302,92 5.539,41
 C 4    5.233,78 5.471,58 5.709,34 5.947,12 6.184,89 6.422,66 6.660,47
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.651,08 4.782,14 4.913,24 5.044,31 5.175,39 5.306,49 5.437,56  
 C 2  5.203,99 5.412,88 5.621,77 5.830,65 6.039,58 6.248,45 6.457,36 6.666,26
 C 3 5.775,96 6.012,50 6.249,05 6.485,55 6.722,09 6.958,62 7.195,15 7.431,67
 C 4  6.898,21 7.135,99 7.373,74 7.611,55 7.849,30 8.087,03 8.324,82 8.562,58

 

Besoldungstabelle R
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
   R 1 4.720,84 5.005,94 5.544,39 6.092,49 6.395,47 6.665,41 6.916,06 7.213,51
   R 2 5.651,81 5.925,88 6.201,29 6.763,17 7.052,38 7.333,29 7.588,08 7.870,40
R 3 8.636,10
R 4 9.144,28
R 5 9.725,40
R 6 10.274,89
R 7 10.810,61
R 8 11.366,97
R 9 12.059,68
R 10 14.820,85

 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
       Euro
A 5 bis A 8*      1.317,66   
 A 9 bis A 11   1.377,45
 A 12   1.532,25
A 13   1.567,47
A 13   1.517,47
A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c)   1.606,14

 

* Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von über 40 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, einen um 20 Prozent erhöhten Anwärtergrundbetrag. 


Red 20230529 / 20221221

 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Mehr Informationen zur Besoldung in Berlin finden Sie unter www.besoldung-berlin.de 


 

Ab hier die Besoldungstabellen bon Berlin der Vorjahre

 

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Die Gewerkschaften im Land Berlin drücken auf eine zügige Anpassung an das Besoldungsniveau anderer Länder. Zunächst ist es gelungen, die Besoldung rückwirkend zum 01.04.2019 um 4,3 Prozent zu erhöhen. Ebenfalls um 4,3 Prozent wird die Besoldung zum 01.02.2020 angehoben (die aktuellen Tabellen finden Sie auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten). Die dritte Anpassung soll schließlich zum 01.01.2021 erfolgen.  

 

Besoldungstabelle A – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

* Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von über 40 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, einen um 20 Prozent erhöhten Anwärtergrundbetrag.

 

 

Mehr Informationen zur Besoldung in Berlin finden Sie unter www.besoldung-berlin.de

Einfach Bild anklicken

Unter www.besoldung-berlin.de finden Sie Informationen rund um das Besoldungsrecht. Neben dem Landesbesoldungsgesetz  finden Sie dort auch weitere Rechtsvorschriften zur Besoldung der Beamten sowie Vorschriften zum Beamtenrecht, beispielsweise

- Landesbeamtengesetz

- Laufbahnverordnung

- Landespersonalvertretungsgesetz.

 


 

 

 

 

 

 

 

 


 

Besoldungstabellen für Beamte in Berlin

Seit den Beschlüssen zur Föderalismusreform haben die Länder bei der Beamtenbesoldung eine eigene Gesetzgebungskompetenz. Auf dieser Website können Sie die jeweils aktuellen Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin.

Besoldungstabellen aus den Vorjahren:

Besoldungstabellen für Beamte des Landes Berlin - Stand 01.02.2020

Besoldungstabellen für Beamte des Landes Berlin - Stand 01.06.2018

Besoldungstabellen für Beamte des Landes Berlin - Stand 01.08.2017

Besoldungstabellen für Beamte des Landes Berlin - Stand 01.08.2015

Besoldungstabellen für Beamte des Landes Berlin - Stand 01.08.2013

Besoldungstabellen für Beamte des Landes Berlin - Stand 01.08.2012 

Besoldungstabellen für Beamte des Landes Berlin - Stand 01.11.2011 

Das Land Berlin hatte in den Jahren 2004 bis 2010 die Besoldung nicht angehoben. Deshalb galten für die Beamten in Berlin die Tabellen von August 2004 bis August 2010.

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin: Besoldungstabellen ab 01. August 2015

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Berlin hat die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert). Das Land Berlin hatte zum 01.08.2010 erstmals nach sechs Jahren wieder eine Besoldungserhöhung um 1,5 Prozent vorgenommen. Daran schlossen sich in den Jahren 2011, 2012 und 2013 weitere Anpassungen in Höhe von jeweils 2,0 Prozent an. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2014/2015 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 09.07.2014 wurden die Bezüge zum 01. August 2014 um 3,0 Prozent erhöht. Eine weitere Besoldungsanpassung in Höhe von 3 % (3,2 % abzüglich 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage) greift zum 01. August 2015.

Hinweis zum Verfahren bei weiteren Anpassungen: bis zu einer Angleichung an das Durchschnittsniveau der übrigen Bundesländer liegen ab August 2016 die zukünftigen Besoldungsanpassungen mindestens um 0,5 % über dem entsprechenden Durchschnittswert der Anpassungen aller anderen Bundesländer.

Besoldungstabelle A – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)

 

Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 102,90 Euro (Stufe 2 und 3), für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 320,64 Euro (Stufe 4 und höher).

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 106,48 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 113,04 Euro

 

Besoldungstabelle B – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in Euro)

 

*) Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1.121,23 Euro.


 

Berlin: Besoldungstabellen ab 01. August 2014

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz, beispielsweise für die Besoldung übertragen. Das Land Berlin hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen zum 01.08.2012 – und eine sich daran anschließende Änderung der Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen vorzunehmen. Bei den Besoldungsanpassungen hatte das Land Berlin erstmals nach sechs Jahren zum 01.08.2010 wieder eine Besoldungserhöhung um 1,5 Prozent vorgenommen. Daran schlossen sich in den Jahren 2011, 2012 und 2013 weitere Anpassungen in Höhe von jeweils 2,0 Prozent an.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Berlin hatte bereits vor dem Tarifabschluss der Länder im Frühjahr 2013 für die Beamten entsprechende Anpassungen bei Besoldung und Versorgung vorgenommen. Zum 01.08.2014 erfolgte eine weitere Anhebung der Bezüge. Die entsprechenden Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.

Besoldungstabelle A – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 99,90 Euro (Stufe 2 und 3), für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 311,30 Euro (Stufe 4 und höher).

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 103,38 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 109,75 Euro

Besoldungstabelle B – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in Euro)

*) Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1.088,57 Euro.


 

Berlin: Besoldungstabellen ab 01. August 2013

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz, beispielsweise für die Besoldung über tragen. Das Land Berlin hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen zum 01.08.2012 – und eine sich daran anschließende Änderung der Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen vorzunehmen.

Bei den Besoldungsanpassungen hatte das Land Berlin erstmalig nach dem 01.08.2004 wieder zum 01.08.2010 eine Besoldungserhöhung um 1,5 Prozent vorgenommen. Daran schlossen sich weitere Anpassungen von 2,0 Prozent zum 01.08.2011 und 01.08.2012 an. Für das Jahr 2013 wurde dann eine weitere Anpassung zum 01.08.2013 in Höhe von 2,0 Prozent vorgenommen. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf dieser Seite.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Berlin hat bereits vor dem Tarifabschluss der Länder im Frühjahr 2013 für die Beamten entsprechende Regelungen zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung getroffen. Obwohl Berlin seit 2013 wieder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) angehört, ist das Land offenbar nicht bereit dieses Tarifergebnis auf die Beamtenschaft zu übertragen.

Besoldungstabelle A – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

*) Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1056,86 Euro.

Familienzuschlag – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,99 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 302,23 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 100,37 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 106,55 Euro

Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Überleitungstabelle Besoldungsordnung R – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)


 

Berlin: Besoldungstabellen ab 01. August 2012

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Berlin hat seine Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen zum 01.08.2012 – und eine sich daran anschließende Änderung der Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen vorzunehmen. Die Schaffung eines vollständig neuen Landesbesoldungsgesetz – in welche bislang das Bundesbesoldungsgesetz lediglich mit marginalen Änderungen überführt wurde – ist für 2012 avisiert.

Bei den Besoldungsanpassungen hatte das Land Berlin erstmalig nach dem 01.08.2004 wieder zum 01.08.2010 eine Besoldungserhöhung um 1,5 Prozent vorgenommen. Daran schloss sich weitere Anpassungen von 2,0 Prozent zum 01.08.2011 und 01.08.2012 an. Für das Jahr 2013 ist eine weitere Anpassung zum 01.08.2013 in Höhe von 2,0 Prozent bereits gesetzlich normiert. Die Tabellenwerte vom 01.08.2012 sowie zum 01.08.2013 für alle Beamtinnen und Beamten finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 95,09 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 296,30 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 98,40 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 104,46 Euro

Besoldungstabelle B – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Die Besoldungstabellen für Berlin aktualisieren wir jeweils im Internet: www.besoldungstabelle.de/berlin

 


 

 

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