Lexikon Auszubildende - Buchstabe M

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Lexikon "Jugend- und Auszubildendenvertretung"

Auszubildende und Beamtenanwärter wählen in Betrieben und Verwaltungen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung. Mit dieser Einrichtung sollen die besonderen Interessen von jungen Menschen in der Arbeitswelt Rechnung getragen werden. Die Jugend- und Auszubildendenvertrretung (JAV) ist somit eine wichtige Anlaufstelle für die Jugendlichen. Die JAV ihrerseits trägt die berechtigten Anliegen innerhalb des Personalrats an den Leiter der Dienststelle heran. Die Mitglieder der JAV informieren die Jugendlichen regelmäßig auch in den sogenannten "Jugendversammlungen" und geben darüber hinaus  kompetente Auskünfte.

Unser Buchtipp
Eine wichtige Hilfestellung für die Ausbildung ist der beliebte Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst". Auf 144 Seiten findet man Tipps und Ratschläge zur Ausbildung von Beamtenanwärtern und Auszubildenden im öffentlichen Dienst. Das Buch ist nicht nur für die Zeit des Berufseinstiegs wichtig, sondern ein guter Wegbegleiter für die gesamte Ausbildungsdauer.

Den Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst" kann man schon >>>für nur 7,50 Euro online bestellen 


Lexikon für Personalräte

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M

Mankohaftung

Maßregelungsklausel

Migranten

Mindestalter für Beschäftigung
- Aufsichtsbehörde
- Betriebspraktikum
- Schulferien

Mitbestimmung
- Ausschreibung von
  Ausbildungs- und
  Arbeitsplätzen
- Auswahlrichtlinien
- bei Kündigungen
- Betriebsänderungen
- Beurteilungsgrundsätze
- Durchführung betrieblicher
  Bildungsmaßnahmen

- Einrichtungen und Maß-
  nahmen der Berufsbildung
- Förderung der Berufsbildung
- Mitbestimmung bei
  personellen Einzelmaß-
  nahmen
- Personalfragebogen 

Mitbestimmungsrecht
- Beschäftigungssicherung
- betriebliche Bildungsmaß-
  nahme
- Beurteilungsfragen
- Gestaltung der Ausbildung
- Initiativrecht
- JAV
- Personalplanung
- soziale Angelegenheiten 

Modulausbildung

Musterung

Mutterschutz
- Beschäftigungsverbot
- Bundeserziehungs-
  geldgesetz
- Elternzeit
- Erziehungsgeld 

 

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