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Mindestlohngesetz (MiLoG): Inhaltsübersicht

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Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)

Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369) geändert worden ist

Das Gesetz wurde als Art. 1 des G v. 11.8.2014 I 1348 vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder und der Zu-stimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 15 Abs. 1 am 16.8.2014 in Kraft. § 24 tritt gem. Art. 15 Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft.

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns 

Unterabschnitt 1
Inhalt des Mindestlohns

§ 1 Mindestlohn

§ 2 Fälligkeit des Mindestlohns

§ 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns

 

Unterabschnitt 2
Mindestlohnkommission

§ 4 Aufgabe und Zusammensetzung

§ 5 Stimmberechtigte Mitglieder

§ 6 Vorsitz

§ 7 Beratende Mitglieder

§ 8 Rechtsstellung der Mitglieder

§ 9 Beschluss der Mindestlohnkommission

§ 10 Verfahren der Mindestlohnkommission

§ 11 Rechtsverordnung

§ 12 Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn; Kostenträgerschaft

Abschnitt 2
Zivilrechtliche Durchsetzung

§ 13 Haftung des Auftraggebers

Abschnitt 3
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden

§ 14 Zuständigkeit

§ 15 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

§ 16 Meldepflicht

§ 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 18 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns

§ 21 Bußgeldvorschriften


Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 22 Persönlicher Anwendungsbereich

§ 23 Evaluation

§ 24 (weggefallen)


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Red 20260426

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