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Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369) geändert worden ist
Das Gesetz wurde als Art. 1 des G v. 11.8.2014 I 1348 vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder und der Zu-stimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 15 Abs. 1 am 16.8.2014 in Kraft. § 24 tritt gem. Art. 15 Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns
Unterabschnitt 1
Inhalt des Mindestlohns
§ 2 Fälligkeit des Mindestlohns
§ 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns
Unterabschnitt 2
Mindestlohnkommission
§ 4 Aufgabe und Zusammensetzung
§ 5 Stimmberechtigte Mitglieder
§ 8 Rechtsstellung der Mitglieder
§ 9 Beschluss der Mindestlohnkommission
§ 10 Verfahren der Mindestlohnkommission
§ 12 Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn; Kostenträgerschaft
Abschnitt 2
Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 13 Haftung des Auftraggebers
Abschnitt 3
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
§ 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 18 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 22 Persönlicher Anwendungsbereich
§ 24 (weggefallen)
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