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Antragsgrenzen & Fristen
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Beihilfebemessungssätze
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
- Abweichend von den Beihilfevorschriften des Bundes sind Aufwendungen für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweibettzimmer) bei stationärer Behandlung nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht für am 01.01.1999 vorhandene Schwerbehinderte, solange die Schwerbehinderung andauert.
Berücksichtigungsfähige Angehörige und Lebenspartner
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Eigenbehalte / Zuzahlungen / Kostendämpfungspauschalen / Belastungsgrenzen
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Pflegebedürftigkeit
- Ambulant
- Stationär
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung / Kur
Vgl. Bund (Kapitel "Rehabilitation und Kurorte gemäß Kurorteverzeichnis")
Sonstiges
- Behandlung in Privatkliniken
- Schwangerschaft und Geburt
- Todesfälle
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Vorsorge
Vgl. Bund (Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")