Tarifergebnis der Lohn- und Gehaltsrunde 2005
Einmalzahlungen
Die Tarifbeschäftigten des Bundes erhalten einheitlich in den Tarifgebieten Ost und West in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 300,– Euro, die in Teilbeträgen ausgezahlt wird. Im Jahre 2005 werden die Teilbeträge in Höhe von jeweils 100,– Euro mit den Bezügen für April, Juli und Oktober 2005 ausgezahlt. Der Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2005 und 2007 für den Bereich des Bundes wurde mit erläuternden Hinweisen durch das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 18. März 2005 – D II 2-220.233-50/0 – bekannt gegeben.
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Im Bund gilt ab dem 1. Oktober 2005 für die Beschäftigten in den Tarifgebieten Ost und West eine einheitliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden. Dies bedeutet für die Beschäftigten im Tarifgebiet West eine Verlängerung d Arbeitszeit um eine halbe Stunde und für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost eine Verkürzung um eine Stunde. Da keine anteilige Entgeltkürzung erfolgt, entspricht die Arbeitszeitverkürzung für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost einer Entgelterhöhung von ca. 2,5 Prozent zum 1. Oktober 2005.
Bemessungssatz Tarifgebiet Ost
Bereits im Tarifabschluss des Jahres 2003 wurde festgelegt, dass der Bemessungssatz der Vergütungen im Tarifgebiet Ost von derzeit 92,5 Prozent des West- Niveaus bis Ende 2007 (alle Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte Vergütungsgruppen X bis Vb und Kr. 1 bis Kr. VIII) bzw. Ende 2009 (übrige Angestellte) auf 100 Prozent angehoben wird. Diese Vereinbarung gilt unverändert fort.
Jahressonderzahlung 2005 und 2006 (Zuwendung/Urlaubsgeld)
Die Zuwendung (Weihnachtsgeld) und das Urlaubsgeld werden ab dem Jahr 2007 in einer Jahressonderzahlung zusammengefasst (vgl. Teil II Ziffer 1.5). Auch 2006 erhalten die Beschäftigten des Bundes bereits eine einheitliche Jahressonderzahlung, die mit den Novemberbezügen ausgezahlt werden wird. Die Bemessungssätze betragen für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, 82,14 Prozent und für Beschäftigte, die unter die Regelungen des Tarifgebiets Ost fallen, 61,60 Prozent. Dieser Betrag wird um das bisherige Urlaubsgeld und ggf. um einen Zuschlag für berücksichtigungsfähige Kinder erhöht. Im Jahr 2005 wird wie im Jahr 2004 gezahlt. Die tariflichen Regelungen für die Jahre 2005 und 2006 und nähere Einzelheiten wird das BMI durch Rundschreiben bekannt geben.