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Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Anlage 4 (VKA)
Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007
(1) Die im Bereich der Mitgliedverbände der VKA von diesem Tarifvertrag erfassten Auszubildenden im Tarifgebiet West erhalten für die Jahre 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, die mit dem Ausbildungsentgelt des Monats Juli 2006 bzw. Juli 2007 ausgezahlt wird.
(2) Der Anspruch auf die Einmalzahlungen nach Absatz 1 besteht, wenn der/die Auszubildende an mindestens einem Tag des Monats Juli 2006 bzw. Juli 2007 Anspruch auf Ausbildungsentgelt gegen einen in § 1 Abs. 1 genannten Ausbildenden hat.
(3) Die Einmalzahlungen sind bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Schülerinnen/Schüler in der Altenpflege.
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