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eBook zum BERUFSEINSTIEG im öffentlichen Dienst
Das eBook Berufseinstieg im öffentlichen Dienst richtet sich an Berufsstarter im öffentlichen Dienst und eignet sich gleichermaßen für Auszubildende, Praktikanten, Beamtenanwärter/innen und Referendare. Sie erhalten für die gesamte Ausbildungszeit eine gute Grundlage und Orientierung. Schließlich gelten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst viele Besonderheiten. Gerade für Beamtenanwärter/innen gelten speziellen Regelungen bei Einkommen, Arbeitszeit, Urlaub und der sozialen Absicherung, z.B. Beihilfe, Heilfürsorge, Pflege und Beamtenversorgung.
Das eBook ist verständlich geschrieben und übersichtlich gegliedert. >>>Der 150-seitige Ratgeber kann als OnlineBuch für 7,50 Euro bestellt werden
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Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie den persönlichen Zugang zu umfassenden Infor-mationen zum öffentlichen Dienst und des Beamtenrechts (Bund und Länder). Sie finden mehr als zehn OnlineBücher und eBooks zu den wichtigsten Themen im Öffentlichen Dienst. Daneben finden Sie Merkblätter, Checklisten und Muster für den Schriftwechsel mit ihrer Behördenleitung. |
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Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Anlage 3 (zu § 20 Abs. 5)
1. Manteltarifvertrag für Auszubildende vom 6. Dezember 1974,
2. Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi-O) vom 5. März 1991,
3. Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi-Ostdeutsche Sparkassen) vom 16. Mai 1991,
4. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 22 für Auszubildende vom 31. Januar 2003,
5. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 7 für Auszubildende (Ost) vom 31. Januar 2003,
6. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 7 für Auszubildende der ostdeutschen Sparkassen vom 31. Januar 2003,
7. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende vom 17. Dezember 1970,
8. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende (TV VL Azubi-O) vom 8. Mai 1991,
9. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende vom 16. März 1977,
10. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende (TV Urlaubsgeld Azubi-O) vom 5. März 1991,
11. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende (TV Urlaubsgeld Azubi-Ostdeutsche Sparkassen) vom 25. Oktober 1990,
12. Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, vom 28. Februar 1986,
13. Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (Mantel-TV Schü-O), vom 5. März 1991,
14. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 12 für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, vom 31. Januar 2003,
15. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 7 für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (Ost), vom 31. Januar 2003,
16. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes in der Krankenpflege oder in der Kinderkrankenpflege oder nach Maßgabe des Hebammengesetzes ausgebildet werden, vom 21. April 1986,
17. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes in der Krankenpflege oder in der Kinderkrankenpflege oder nach Maßgabe des Hebammengesetzes ausgebildet werden (TV Urlaubsgeld Schü-O), vom 5. März 1991.