Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


TVöD: Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) Abschnitt IX Sonderregelungen (VKA)

Abschnitt IX – Übergangs- und Schlussvorschriften (VKA)

§ 56 In-Kraft-Treten, Laufzeit

(1) 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1 Oktober 2005 in Kraft. 2Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2009.

(2) Abweichend von Absatz 1 können auf landesbezirklicher Ebene im Tarifgebiet West § 46 Nr. 2 Abs. 1, § 51 Nr. 2 und § 52 Nr. 2 Abs. 1 mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens erst zum 31. November 2005 schriftlich gesondert gekündigt werden.


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