Steuern von A bis Z: Abfindungen

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Steuern von A bis Z: Abfindungen

 

Abfindungen

Abfindungszahlungen aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind seit dem 01.01.2006 grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Eine Steuerersparnis kann sich lediglich durch die Anwendung der sog. „Fünftelung-Regelung“ ergeben, die im Einzelfall zu prüfen ist: Bei der Ermittlung der Einkommensteuer wird fiktiv unterstellt, die Abfindung würde über fünf Jahre lang mit jeweils einem Fünftel gezahlt, so dass sich ein niedrigerer Steuersatz ergibt, der dann auf die Gesamtsumme der Abfindung angewendet wird.

 

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Red 20251204 

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