Steuern von A bis Z: Handwerkerleistungen

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Steuern von A bis Z: Handwerkerleistungen

 

 

Handwerkerleistungen  

Für Handwerkerleistungen gilt, dass 20 Prozent der Aufwendungen, die in einer Rechnung festgesetzt sind, bis zu einem Betrag in Höhe von 1.200 Euro von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen werden können. Dies gilt grundsätzlich für die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht jedoch für die Materialkosten. Gleiches gilt auch für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege- oder Angehörigenpflegeleistungen.

 

>>>RECHNUNG DES HANDWERKERS

Achten Sie darauf, dass Ihr Handwerker seine Lohn-, Fahrt- und Materialkosten immer gesondert in seiner Rechnung ausweist! Es reicht die Angabe einer prozentualen Aufteilung der einzelnen Kostenpositionen.


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Red 20251204 

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