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Steuern von A bis Z: Wohnungsbauprämie
Wohnungsbauprämie
Der Staat fördert Beiträge zu Bausparverträgen durch eine Wohnungsbauprämie. Diese beträgt 8,8 Prozent der förderungsfähigen Beiträge – pro Jahr maximal 512 Euro für Alleinstehende, 1.024 Euro für Verheiratete. Voraussetzung für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie ist, dass das zu versteuernde Einkommen im jeweiligen Jahr der Beitragsleistungen 25.600 Euro bei Alleinstehenden, 51.200 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Bauspardarlehen und -gelder müssen zwingend wohnungswirtschaftlich – d.h. für den Erwerb oder die Renovierung einer eigenen Immobilie – verwendet werden. Bei anderer Verwendung entfällt der Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Sie können auch für umfangreiche Renovierungsmaßnahmen oder den Kauf von Einbaumöbeln verwendet werden, ohne dass der Anspruch auf Wohnungsbauprämien verloren geht!
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Red 20251204