Steuern von A bis Z: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

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Steuern von A bis Z: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

 

 

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte    

Arbeitnehmer können die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuermindernd als Werbungskosten geltend machen. Sie können wählen zwischen dem Ansatz der Entfernungskilometer (siehe dort) und den tatsächlichen Kosten für Bus- und Bahntickets.

Bisher konnte der Arbeitnehmer tageweise entscheiden, ob der Ansatz der Pendlerpauschale oder aber die tatsächlich angefallenen Kosten günstiger waren. Ab 2012 muss er sich für die Jahressumme entscheiden entweder aus der Entfernungspauschale oder aus der Summe der belegten Kosten für Bahn- und Bustickets.


 

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Red 20251204 

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