Steuern von A bis Z: Umzugskosten

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Steuern von A bis Z: Umzugskosten

 

 

Umzugskosten

Zum 1. Januar 2013 hat der Gesetzgeber die Umzugspauschalen erhöht. Für einen beruflich bedingten Umzug gewährt er eine Pauschale in Höhe von 1.374 Euro für Verheiratete und von 687 Euro für Ledige. Für Kinder, die mit umziehen, wird ein weiterer Pauschalbetrag von 303 Euro gewährt. Bereits zum 1. August 2013 erfolgte eine weitere Erhöhung auf 1.390 Euro für Verheiratete und 695 Euro für Ledige, für Kinder auf 306 Euro.

So kann im Ausnahmefall auch der Umzug innerhalb einer Großstadt beruflich veranlasst sein, wenn sich die tägliche Fahrtzeit des Arbeitnehmers zur ersten Tätigkeitsstätte (Hin- und Rückfahrt) um mindestens eine Stunde verkürzt.


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Red 20251204 

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