Steuern von A bis Z: Ausbildungskosten

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Steuern von A bis Z: Ausbildungskosten 

 

 

Ausbildungskosten

Ausbildungskosten sind Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung des Steuerpflichtigen (z. B. Ausbildung für einen künftigen Beruf oder ein Erststudium) und als Sonderausgaben bis zu einem Betrag in Höhe von 6.000 Euro jährlich abzugsfähig. Anzusetzen sind z. B. Seminargebühren, Reisekosten oder auch benötigte Arbeitsmittel.

 

>>>AUSBILDUNG UND FORTBILDUNGSKOSTEN

Ist die „Ausbildung“ tatsächlich nicht doch eine Weiterbildung im bereits ausgeübten Beruf? In diesem Falle wären sämtliche Aufwendungen als Werbungskosten – nämlich als Fortbildungskosten – abzugsfähig!


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Red 20251204 

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