Steuern von A bis Z: Steuerberatungskosten

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Steuern von A bis Z: Steuerberatungskosten

 

 

Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten sind abzugsfähig, soweit sie ganz oder teilweise bei den einzelnen Einkunftsarten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden können. Hierzu zählt zum Beispiel die Ermittlung der Lohneinkünfte, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen. Die Kosten für die Erstellung des Mantelbogens und die Anlage Kind sind jedoch nicht mehr abzugsfähig. Zu den Steuerberatungskosten gehören auch die Anschaffungskosten für Steuerliteratur, das Einkommensteuerberechnungsprogramm oder die Fahrten zum Steuerberater oder Finanzamt.


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Red 20251204 

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