
|
Vorteile für den Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
Ihr Berufsunfähigkeitsschutz - Für den Fall der Fälle: Hannoversche Leben
Steuern von A bis Z: Übernachtungskosten
Übernachtungskosten
Bei Dienstreisen entstandene Übernachtungskosten können grundsätzlich in Höhe der nachgewiesenen Kosten oder pauschal mit 20 Euro steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Die Pauschale wird nur für Übernachtungen im Inland gewährt. Auch im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kann eine Übernachtungspauschale für die ersten drei Monate steuerfrei erstattet werden; nach Ablauf der 3-Monatsfrist verringert sich der Pauschalbetrag auf 5 Euro. Achtung: Als Werbungskosten angesetzt werden können dagegen nur tatsächlich nachgewiesene Kosten!
Bisher galt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes aus 2007 im Fall der doppelten Haushaltsführung eine Obergrenze für angemessene Unterkunftskosten am Beschäftigungsort. Diese betrug den ortsüblichen Durchschnittsmietzins einer 60-qm Wohnung am Ort der Beschäftigung. Ab dem 1. Januar 2014 können nun die tatsächlichen Kosten der Unterkunft angesetzt werden. Hierzu gilt jedoch eine neue Obergrenze von monatlich 1.000 Euro. Mit diesem Betrag sind sämtliche Kosten wie Miete, Nebenkosten, Gebühren für Tiefgaragen oder Stellplätze, Gartennutzung o.ä. abgegolten.
Diese Obergrenze gilt auch bei längerfristigen Tätigkeiten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte am gleichen Ort: Nach Ablauf von 48 Monaten werden die tatsächlichen Kosten lediglich bis zu 1.000 Euro monatlich anerkannt.
Das meist im Übernachtungspreis enthaltene Frühstück ist bei Reisen im Inland pauschal mit 4,80 Euro herauszurechnen, im Ausland pauschal mit 20 Prozent der Verpflegungspauschale. War das Frühstück billiger oder gar nicht im Preis enthalten, sollte dies ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt werden, damit die Übernachtungskosten nicht fälschlich gekürzt werden müssen!
Die Risikoversicherung ohne Risiko für Sie: Hannoversche Leben
![]() |
Exklusivangebot zum Vorzugpreis von 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt. Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. der-oeffentliche-sektor.de). Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon drei Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern, Beihilferecht.in Bund und Ländern. Ebenfalls auf dem USB-Stick: sind fünf eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öff. Dienst, Rund ums Geld im öff. Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular |
Red 20251204