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Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor
Nordrhein-Westfalen: Bezüge der Beamten werden angepasst
Mit Urteil vom 1. Juli 2014 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden, dass das Gesetz zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge 2013/2014 mit der Landesverfassung NRW und in Verbindung mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Mit dem Gesetz wurde das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst für die Jahre 2013 und 2014 ungleich angehoben und ab der Besoldungsgruppe A 13 wurde auf eine Erhöhung gänzlich verzichtet. Das Gericht sah keinen sachlichen Grund für eine zeitlich unbefristete und gestaffelte Anpassung mit Sprüngen zwischen den Besoldungsgruppen in dem vorgenommenen Ausmaß.
Daher hat die nordrhein-westfälische Landesregierung eingelenkt und sich mit den Gewerkschaften (DGB und dbb) auf die Anpassung der Bezüge für Landesbeamte verständigt. Die Landesregierung hat inzwischen einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem sich die Bezüge wie folgt erhöhen sollen:
BesGr A 2 bis A 10
ab dem 01.01.2013 um 2,65 Prozent, ab dem 01.01.2014 um 2,95 Prozent
BesGr A 11 und A 12
ab dem 01.01.2013 um 1,0 Prozent, ab dem 01.05.2013 um 0,5 Prozent* und zusätzlich um monatlich 30 Euro erhöht
ab dem 01.01.2014 um 1,0 Prozent, ab dem 01.05.2014 um 0,5 Prozent* und zusätzlich um monatlich 40 Euro erhöht
BesGr A 13 bis A 16 sowie die BesGr B, R, C und W
ab dem 01.09.2013 um 1,5 Prozent* und zusätzlich um monatlich 30 Euro erhöht,
ab dem 01.09.2014 um 1,5 Prozent* und zusätzlich um monatlich 40 Euro erhöht.
*abzüglich 0,2 Prozentpunkte für die Versorgungsrücklage
Sobald die neuen Besoldungstabellen vorliegen, finden Sie diese unter www.besoldungstabelle.de