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Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor
Tarifkräfte beim Bund und in den Kommunen erhalten mehr Geld
Der Tarifabschluss für Bund und Kommunen ist von den ver.di-Mitgliedern mit großer Mehrheit angenommen worden. 87,33 Prozent der betroffenen ver.di-Mitglieder haben dem Tarifabschluss zugestimmt. Demnach können die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen in den kommenden zwei Jahren mit einem Lohnzuwachs von insgesamt 5,7 Prozent rechnen. Im ersten Jahr steigen die Entgelte aber um mindestens 90 Euro.
Im Einzelnen sieht das Tarifergebnis vor:
- die Entgelte steigen ab 01. März 2014 um 3,0 Prozent (mindestens aber 90 Euro)
- ab 01. März 2015 folgt eine weitere Anhebung von 2,4 Prozent.
Für alle Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 8 erhöht sich das Monatsentgelt damit um 90,00 Euro, eine Erzieherin in der Entgeltgruppe 9 – Stufe 5 – wird 104,90 Euro mehr erhalten.
Nach Auffassung der Arbeitgeber lag das Kostenvolumen der Einigung an den äußersten Grenzen der finanziellen Spielräume. Allerdings sehen es die Arbeitgeber positiv, dass die Laufzeit des Tarifvertrags 24 Monate beträgt.
Die Erhöhung der Tabellenentgelte des TVöD liegt auf dem Niveau von bisherigen Abschlüssen in Bereichen der privaten Wirtschaft. Um die von den Gewerkschaften geforderte „soziale Komponente“ wurde in den Verhandlungen hart gerungen. Der Sockelbetrag war den Gewerkschaften sehr wichtig. Schließlich setzten sie diese sogenannte „soziale Komponente“ durch. Der Mindestbetrag von 90 Euro führt neben der linearen Erhöhung von 3,0 Prozent ab März 2014 zu Kostensteigerungen von durchschnittlich 0,3 Prozent. Dies entspricht der Kostenwirkung eines Sockelbetrages von 10 Euro. Dieses Volumen war für die Arbeitgeber von Bund und Kommunen letztlich vertretbar.
Auszubildende und Praktikanten
Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich ab März 2014 um 40 Euro und ab März 2015 um weitere 20 Euro. Gefordert hatten die Gewerkschaften eine Erhöhung um 100 Euro allein für 2014. Eine Übernahmeverpflichtung hinsichtlich aller Auszubildenden, unabhängig vom Bedarf, die die Gewerkschaften gefordert hatten, wurde nicht vereinbart. Die Regelung zur befristeten Übernahme von Auszubildenden, so wie sie in der letzten Tarifrunde vereinbart wurde (§ 16a TVAöD), wird unverändert wieder in Kraft gesetzt.
Gewerkschaften setzen auch mehr Urlaub durch
Der Urlaubsanspruch nach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD beträgt zukünftig unabhängig vom Alter einheitlich 30 Tage. Für Auszubildende und Praktikanten steigt der Urlaub um einen Tag auf 28 Tage. Auch für sie hatten die Gewerkschaften einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen gefordert.
Die neuen Entgelttabellen finden Sie im Ratgeber „Rund ums Geld im öffentlichen Sektor“, den Kunden der BBBank kostenfrei anfordern können.
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