SMAVA

Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung: ZDF-Staatsvertrag - ARD-Vorsitzende befürwortet Klärung durch Bundesverfassungsgericht; 29.08.2011

Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -


Ihr Berufsunfähigkeitsschutz - Für den Fall der Fälle: Hannoversche Leben


 

Zur Übersicht aller Meldungen aus dem öffentlichen Sektor

Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor:

ZDF-Staatsvertrag - ARD-Vorsitzende befürwortet Klärung durch Bundesverfassungsgericht

Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel sieht Klärungsbedarf im Zusammenhang mit dem ZDF-Staatsvertrag. Grundsätzlich halte ich es für gut, dass es in dieser seit langem umstrittenen und für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk wichtigen Frage zu einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht kommt, sagte Piel dem dbb magazin (Ausgabe September 2011) mit Blick auf das anstehende Urteil des BVerfG. Das Thema Medien, Macht und Meinung - Was darf die Politik bei den Öffentlich-Rechtlichen? wird auch auf der 6. dbb Medienkonferenz am 1. September 2011 in Berlin diskutiert.

Die ARD sei wie andere Organisationen und Institutionen vom BVerfG zu einer Stellungnahme zu dem Normenkontrollantrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgefordert worden. Die Gremien der Landesrundfunkanstalten der ARD sind anders zusammengesetzt als die des ZDF, machte Piel zugleich klar. Als Intendantin des WDR sei sie beispielsweise für diese Rundfunkanstalt sicher, dass die Zusammensetzung der Gremien verfassungskonform ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trage entscheidend zum Prozess der freien Meinungsbildung bei, dies sei Teil seines Auftrags. Das schließt auch die Kontrolle staatlichen Handelns ein. Deshalb muss gewährleistet sein, dass staatliche Interessen die Programmgestaltung nicht beeinflussen. Daher müssen der Anzahl staatlicher Vertreter in den Aufsichtsgremien verfassungsrechtlich Grenzen gesetzt sein, zeigte sich Piel überzeugt.

Dass Abgeordnete von Landesparlamenten oder des Europaparlaments in den Gremien vertreten sind, halte sie nicht für problematisch, so Piel. Es geht um die Frage der Quantität. Die Programmhoheit liege grundsätzlich bei der Intendanz. Die Aufgabe der Rundfunkräte besteht im Gegenzug darin, im Rahmen einer ständigen Kontrolle sicherzustellen, dass die Programmgestaltung den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Programmgrundsetzen entspricht. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, können die Rundfunkräte dies rügen und ein gesetzeskonformes Verhalten einfordern, sagte die ARD-Vorsitzende. Die Rundfunkräte hätten aber keine Befugnis, ein bestimmtes Programm zu verhindern oder anderweitig in die Programmgestaltung einzugreifen.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 29.08.2011


Die Risikoversicherung ohne Risiko für Sie: Hannoversche Leben

Exklusivangebot zum Vorzugpreis von 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. der-oeffentliche-sektor.de). Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon drei Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern, Beihilferecht.in Bund und Ländern. Ebenfalls auf dem USB-Stick: sind fünf eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öff. Dienst, Rund ums Geld im öff. Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


 

mehr zu: Aktuelles
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.der-oeffentliche-sektor.de © 2026